Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen

Rund 30 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland entfällt auf den Gebäudesektor. Vor allem die Erzeugung von Wärme und Warmwasser ist maßgeblich verantwortlich dafür. Mit dem Ziel, die klimaschädlichen Emissionen zu senken, hat die Bundesregierung mehrere Regelungen für Heizungsanlagen auf den Weg gebracht. Sie sehen ein Verbot von Ölheizungen und finanzielle Anreize für den Austausch vor.

EnEV: nach 30 Jahren ist für Gas- und Ölheizungen Schluss

Unter allen gängigen Heizungsarten hat Öl den höchsten CO2-Ausstoß. Vor allem alte Ölheizungen arbeiten ineffizient und erzeugen viel mehr CO2 als moderne Öl-Brennwertkessel und alternative Heizsysteme. Auch alte Gasheizungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik, verschwenden Energie und haben überhöhte Heizkosten zur Folge.

Deshalb hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2013 die Energieeinsparverordnung (EnEV) überarbeitet. Die neuste Fassung der EnEV verpflichtet Hauseigentümer, ihre Gas- oder Ölheizung auszutauschen, wenn diese 30 Jahre oder älter ist. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser genauso wie für Mietshäuser mit mehreren Wohneinheiten.

Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern bereits vor Februar 2002 installiert waren.

Wird das Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft oder vererbt, muss der neue Besitzer die alte Heizung binnen zwei Jahren austauschen.

Klimapaket: Verbot für Einbau neuer Ölheizungen bereits in wenigen Jahren

Eine weitere Regelung kam zum Jahreswechsel, als die Bundesregierung das Klimapaket verabschiedet hat. Das Paket sieht ein Verbot für den Einbau von reinen Ölheizungen ab dem Jahr 2026 vor. Bis zum Ende des Jahres 2025 können Hausbesitzer Ölheizungen noch einbauen lassen. Allerdings entschieden sich laut Statistischem Bundesamt schon im Jahr 2018 nur noch 0,6 Prozent der Bauherren für eine Ölheizung.

Der Großteil setzte auf erneuerbare Energien, Erdwärme oder Gas. Ab 2026 werden nur noch Hybridheizungen (Kombinationslösungen aus Öl und erneuerbaren Energien) oder andere Heizungsarten erlaubt sein. Ausnahmen sind vorgesehen für Gebäude, für die keine andere Wärmeerzeugung als per Ölheizung möglich ist. Das entsprechende Gebäudeenergiegesetz dazu soll im Jahr 2020 verabschiedet werden.

Hinzu kommt ab 2021 der neue CO2-Preis, der ebenfalls mit dem Klimapaket beschlossen wurde. Die Bepreisung von Emissionen aus Benzin, Diesel und Heizöl soll den ineffizienten Umgang mit Energie unwirtschaftlich machen. Für den Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 würde der Preisanstieg bei Heizöl geschätzt 11 Cent pro Liter betragen. Bis 2025 soll die CO2-Bepreisung auf 55 Euro steigen. Damit verteuert sich die Ölheizung direkt. Über eine Preissenkung bei Strom will die Regierung den Bürgern die Mehrkosten zumindest teilweise erstatten.

Starkes Signal: An Modernisierung denken

Das Signal von der Bundesregierung ist eindeutig: Alte Heizungen sind nicht nur im Betrieb teuer, sondern auch schädlich für das Klima. Der Einsatz fossiler Energieträger wie Öl und Gas muss reduziert werden, um die Klimaziele zu erreichen. Deshalb will die Regierung den Austausch alter Heizungen fördern. Vor allem beim Austausch einer Ölheizung vor 2026 soll es finanzielle Erleichterungen geben.

Auch wenn die bestehende Austauschpflicht für Ölheizungen gemäß EnEV unverändert bleibt, langfristig hat Öl als Energieträger ausgedient. Und jetzt wäre ein günstiger Zeitpunkt für den Umstieg, denn Hausbesitzer können bis zu 45 Prozent der Kosten sparen. Dank der aktuellen Förderprogramme zahlt sich die Modernisierung deutlich schneller aus.

Modernisierung: Wann lohnt es sich?

Grundsätzlich gilt: Den Heizungstausch frühzeitig planen und nicht darauf warten, dass die Heizung kaputt geht! Denn dann sind Stress und die finanzielle Belastung hoch. Ein Alter von mehr als 15 Jahren und hohe Heizkosten sind ein gutes Indiz dafür, dass die aktuelle Heizanlage nicht mehr dem modernen Standard entspricht.

Erkennbar ist das auch an der Energieverbrauchskennzeichnung des Heizungsinstallateurs oder Bezirksschornsteinfegers. Die Klassen C und D sind ineffizient und sollten zeitnah durch ein effizienteres Gerät ersetzt werden. Spätestens aber, wenn eine größere Reparatur der Heizung ansteht (etwa am Brenner oder am Tank), lohnt es sich, die Modernisierung anzugehen und alternative Heizsysteme durchzurechnen. Und wer seine Ölheizung jetzt austauscht, wird staatlich gefördert.

Alternativen zur Gas- und Ölheizung

Zu den wichtigsten Alternativen für die Ölheizung gehören in erster Linie Wärmepumpen. Sie haben sich im Neubau bereits als häufigste Lösung durchsetzen können. Auch eine Holzheizung (Hackschnitzel-, Pellet- oder Scheitholzheizung) und Solaranlage sind gute Optionen, die gemäß Klimapaket verstärkt gefördert werden. Außerdem gibt es empfehlenswerte Kombi-Lösungen, wenn der Komplettumstieg auf erneuerbare Systeme nicht realisierbar ist.

Aktuell fördert die Regierung den Umstieg von der Ölheizung zu alternativen Heizsystemen. Die Förderhöhe liegt je nach gewählter Heizungsart zwischen 25 und 45 Prozent und kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

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Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.