BAFA- und KfW-Förderung der Heizung ab 2020

Für 2020 hat sich beim staatlichen Energieförderprogramm einiges geändert. Eigentümer, welche ihre alte Heizungen gegen ein energiesparendes Modell austauschen, werden von nun an noch großzügiger bezuschusst. Auch bei der Antragsstellung und den zuständigen Stellen gibt es Änderungen. Der folgende Überblick erläutert alles Wichtige im Detail.

Die Änderungen in der Übersicht

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt das Förderprogramm der KfW
  • Die Festbetragsförderung mit ihren Bonusregeln fällt weg
  • An ihre Stelle treten prozentuale Fördersätze
  • Je besser die Klimabilanz einer Anlage ist, desto höher ist der Fördersatz
  • Die bisherige Förderung für neue Ölheizungen entfällt
  • Der Austausch alter Anlagen wird zusätzlich gefördert

Die neuen prozentualen Fördersätze

Seit Beginn des Jahres gilt für die Anschaffung energiesparender Heizungen eine einheitliche Förderung. Die Bezuschussung richtet sich nach prozentualen Fördersätzen. Klimafreundliche Heizungen erhalten höhere Zuschüsse. Ob eine Anlage förderfähig ist, hängt davon ab, ob sie sämtliche technischen Anforderungen erfüllt. Ferner beziehen sich die prozentualen Angaben auf den förderfähigen Kostenteil der Anlagen. Im Detail ergeben sich folgende Fördersätze.

Solarthermieanlage

Der Neukauf oder die Nachrüstung einer Solarthermieanlage wird mit bis zu 30 % bezuschusst.

Voraussetzung ist, dass die Anlage hauptsächlich zur Raumheizung, zur Warmwasserbereitung oder zur Zuführung in ein Wärme-/Kältenetz verwendet wird.

Biomasseanlage

Der Neukauf oder die Nachrüstung einer Biomasseanlage wird mit bis zu 35 % bezuschusst.

Voraussetzung ist, dass die Anlage mindestens über eine Nennwärmeleistung von 5 kW verfügt. Ferner muss der Kesselwirkungsgrad wenigstens 89 % betragen und diverse Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden.

Wärmepumpenanlage

Der Neukauf oder die Nachrüstung einer Wärmepumpenanlage wird mit bis zu 35 % bezuschusst.

Voraussetzung ist, dass die Anlage hauptsächlich zur Raumheizung, zur Warmwasserbereitung oder zur Zuführung in ein Wärmenetz verwendet wird.

Erneuerbare Energien (EE-)Hybridheizung

Der Neukauf einer EE-Hybridheizung wird mit bis zu 35 % bezuschusst.

Gas-Hybridheizungen

Der Neukauf einer Gas-Hybridheizung wird mit bis zu 30 % bezuschusst.

Als regenerativer Wärmeerzeuger kommen eine Biomasseanlage, eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpenanlage infrage. Falls diese noch nicht vorhanden sind und zusätzlich installiert werden müssen, werden sie ebenfalls mit 30 % bezuschusst.

Gas-Hybridheizungen werden ausschließlich im Gebäudestand gefördert. Eine Förderung bei Neubauten ist nicht möglich.

Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)

Der Neukauf einer Gas-Brennwertheizung wird mit bis zu 20 % bezuschusst.

Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizung handelt, welche innerhalb von zwei Jahren zu einer vollwertigen Gas-Hybridheizung inklusive regenerativem Wärmeerzeuger erweitert werden muss.

Gas-Brennwertheizungen werden ausschließlich im Gebäudebestand gefördert. Eine Förderung bei Neubauten ist nicht möglich.

Der Austausch alter Anlagen

Wer seine alte Ölheizung gegen eine förderfähige Anlage austauscht, wird mit einer zusätzlichen Förderung von 10 % bezuschusst. Hierdurch erhöhen sich die Fördersätze entsprechend. Wer beispielsweise eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpenanlage ersetzt, wird mit insgesamt 45 % gefördert.

Diese zusätzliche Austauschprämie gilt nur beim Einbau einer Biomasseanlage, Wärmepumpenanlage oder Hybridheizung. Beim Einbau einer Solarthermieanlage entfällt die Austauschprämie, weil diese nicht die ganze Heizlast des Gebäudes alleine tragen kann.

Austauschpflicht gemäß EnEV § 10

Gemäß EnEV sind viele Öl- und Gasheizungen, welche älter als 30 Jahre sind, austauschpflichtig. In dem Fall entfällt die Austauschprämie.

Unterschied zwischen alten Gebäuden und Neubauten

Bei der Förderung einer Heizungsanlage kommt es darauf an, ob diese in einem bestehenden Gebäude eingebaut werden soll oder ob es sich um einen Neubau handelt. In Neubauten werden EE-Hybride, Biomasseanlagen, Solarthermieanlagen, sowie Wärmepumpenanlagen gefördert.

Gas-Hybridheizungen sowie Renewable Ready Gas-Brennwertheizungen sind in neuen Gebäuden von der Förderung ausgeschlossen. Ferner müssen die förderbaren Anlagen in Neubauten strengere Anforderungen erfüllen als in bestehenden Gebäuden.

Die neue Förderung durch das BAFA

Ursprünglich war die staatliche Förderbank KfW für die Förderung neuer Heizungsanlagen zuständig. Seit Januar 2020 wird das überarbeitete Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Auf dessen Webseite (bafa.de) können Antragssteller detaillierte Informationen über die genauen Regelungen des Programms erhalten.

Folgende Gruppen sind berechtigt, eine Förderung der BAFA zu beantragen:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen
  • Freiberufler
  • Kommunen
  • Gebietskörperschaften und Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften

Beantragung einer BAFA-Förderung

Die Förderung einer Heizung muss vor dem Einbau der Anlage bei der BAFA beantragt werden. Wer eine neue Heizung einbaut, ohne vorher einen Antrag auf Förderung gestellt zu haben, verliert seine Ansprüche. Eine nachträgliche Beantragung ist ausgeschlossen. Das entscheidende Datum ist der Abschluss eines Vertrages zur Lieferung und/oder dem Einbau der neuen Anlage. Der Antrag auf Förderung muss vor dem Vertragsabschluss bei der BAFA eingegangen sein.

Vorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise der Bau eines Gasanschlusses dürfen vor der Antragsstellung durchgeführt werden, ohne dass dies negative Auswirkungen auf den Antrag hat. Die Kosten hierfür sind jedoch nicht förderfähig.

Der Antrag auf Förderung kann über ein elektronisches Antragsformular, welches auf der Seite der BAFA verfügbar ist, beantragt werden. Als Grundlage für den Förderantrag wird ein Kostenvoranschlag über den Austausch bzw. Neueinbau der Heizung benötigt. Es darf nur ein Kostenvoranschlag sein. Der Auftrag darf erst nach der Antragsstellung erteilt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich später nicht nach dem Kostenvoranschlag, sondern nach den tatsächlichen Kosten. Es ist ratsam, einen realistischen Puffer einzuplanen. Pro Wohneinheit sind maximal 50.000 Euro förderfähig.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Dritten wie beispielsweise die ausführenden Handwerker/Installateure, einen Anwalt oder einen Verwandten zu bevollmächtigen, den Antrag in Vertretung zu stellen. Das BAFA bietet auf seiner Webseite ein Formular, mit welchem die hierfür notwendige Vollmacht erteilt werden kann.

Sollen an einem Standort mehrere Heizungsanlagen installiert werden, kann für alle zusammen ein einziger Antrag gestellt werden.

Die KfW kann bei der Finanzierung neuer Heizungen weiterhin helfen

Ferner bietet die KfW unabhängig vom Förderprogramm der BAFA weiterhin Finanzierungshilfen für neue Heizungen an. Der Ergänzungskredit (167) „Energieeffizient Sanieren“ kann zur Förderung von allen oben genannten Anlagen beantragt werden. Ölheizungen und kombinierte Heizungsanlagen mit einem Ölanteil werden nicht länger gefördert.

Der Jahreszins des Ergänzungskredits beläuft sich auf 0,78 %. Neben der Kreditvergabe bezuschusst die KfW Sanierungsmaßnahmen, sofern diese zu einem höheren Energiestandard der Immobilie führen.

Die KfW bietet eine Reihe von Zuschuss- und Förderprogrammen an:

Energieeffizient Sanieren

  • Kredit (151/152)
  • Ergänzungskredit (167)
  • Investitionszuschuss (430)
  • Zuschuss Baubegleitung (431)

Erneuerbare Energien

  • Standard Photovoltaik, Kredit (270)

Altersgerecht Umbauen

  • Kredit (159)
  • Investitionszuschuss (455)

Beantragung einer KfW-Förderung

Bei der Beantragung kommt es darauf an, ob ein zinsgünstiger Kredit oder ein Zuschuss gewünscht wird.

Förderungen in Form von Krediten können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Dies geschieht über die eigene Hausbank oder andere Kreditinstitute, welche die Sanierung unterstützen. Diese arbeiten den Antrag auf das gewünschte Förderprogramm gemeinsam mit dem Antragsteller aus.

Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen werden unmittelbar bei der KfW gestellt. Hierfür kann das KfW-Zuschussportal online verwendet werden.

Unabhängig davon, für welche Fördervariante man sich entscheidet, verlangt die KfW, dass ein Sachverständiger, der Mitglied der Liste der Energieeffizienz-Experten für staatliche Förderprogramme ist, in der Planung der Sanierung sowie der Erstellung der Antragsunterlagen involviert ist.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den Programmen der BAFA und der KfW gibt es eine Reihe weiterer Förderprogramme, welche in Anspruch genommen werden können. Meistens handelt es sich um regionale oder lokale Förderprogramme. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich die Beauftragung eines Energieberaters fördern zu lassen.

Die energetische Sanierung von Immobilien, wozu ein Heizungsaustausch gezählt wird, kann gegenüber der Steuer geltend gemacht werden. Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren lassen sich hierdurch bis zu 20 % der Kosten von der Steuer absetzen.

Lassen sich verschiedene Förderprogramme kombinieren?

Das Förderprogramm der BAFA kann mit dem KfW Ergänzungskredit 167 kombiniert werden. Die anderen Programme der KfW sind jedoch nicht kombinierbar. Durch die Inanspruchnahme des Förderprogramms der BAFA ist es ferner nicht möglich, die energetische Sanierung des Hauses von der Steuer abzusetzen.

Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.