Förderung für Heizungen: Damit entgeht Ihnen nichts!

Eine moderne Heizungsanlage arbeitet energieeffizient, schont die Umwelt und entlastet den Geldbeutel. Wer beim Neubau eine effiziente Heizungsanlage installiert oder eine alte Heizung modernisiert erhält vom Staat eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Über die wichtigsten Förderprogramme des Bundes informiert der folgende Ratgeber für Bauherrn und Hauseigentümer.

Staatliche Fördermittel der KfW

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten Bauherren und Hauseigentümern zinsgünstige Kredite und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und den Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen. Die Fördermittel der KfW betreffen die Gebäudesanierung und den Austausch von in die Jahre gekommenen Heizungsanlagen gegen neue effiziente Heizungen.

Ansprechpartner für die Beantragung von Fördermitteln bei der KfW ist in der Regel die Hausbank. Die Fördermittel des BAFA können direkt mit auf der Webseite des BAFA bereitgestellten Formularen beantragt werden.

KfW Förderprogramm 151 und 152 – Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren

Mit diesen Programmen fördert die KfW die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte in die Planung mit einbezogen wird und die Umsetzung der Maßnahmen begleitet.

Die KfW fördert im Rahmen dieser Programme alle Maßnahmen, mit der ein Gebäude zum KfW-Energiehaus Standard modernisiert wird. Dazu gehört der Austausch einer ineffizienten Heizungsanlage durch eine moderne effiziente Heizung. Der Einsatz erneuerbare Energien bei der neuen Heizungsanlage ist nicht unbedingt erforderlich. Die KfW fördert auch den Einbau von modernen Gas- oder Öl-Brennwert-Heizungsanlagen.

Der Einbau von Lüftungsanlagen, der mit mindestens einer weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle kombiniert wird, ist ebenfalls förderfähig. Darüber hinaus werden Einzelmaßnahmen – zum Beispiel Dachisolierung, neue Fenster und Türen – sowie die Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen finanziell gefördert.

Folgende zinsgünstige Kredite ab 0,75 % effektivem Jahreszins (Stand 06/2019) und Zuschüsse sind möglich:

  • Kredit bis 100.000 Euro für jede Wohnung die zum KfW-Effizienzhaus saniert wird
  • Kredit bis 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete
  • bis zu 27.500 Euro Zuschuss zur Kredittilgung
  • bis zu 4.000 Euro Zuschuss, wenn ein Energieeffizienz-Experte den Förderantrag vorbereitet

Das Förderprogramm 151 der KfW-Bank kann durch die folgenden Zuschüsse und Kredite ergänzt werden:

  • 167 – Ergänzungskredit energieeffizientes Sanieren
  • 431 – Zuschuss für energieeffizientes Bauen und Sanieren
  • 159 – Kredit für altersgerechtes Umbauen

KfW Förderprogramm 167 – Ergänzungskredit für energieeffizientes Sanieren

Hauseigentümer, die in Wohngebäuden die Heizungsanlage auf erneuerbare Energie umstellen, können im Rahmen des Förderprogramms 167 der KfW-Bank einen Ergänzungskredit beantragen.. Gefördert wird vor allem der Ersatz einer seit mindestens 2 Jahren im Gebäude betriebenen Heizungs- oder Kühlanlage.

Die Förderung betrifft Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Installation von:

  • Solarkollektoren mit bis zu 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche
  • Biomasseanlagen mit einer Nennleistung von 5 bis 100 kW
  • Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 100 kW
  • Heizungsanlagen mit einer Kombination fossiler Energieträger und erneuerbarer Energien

Darüber hinaus wird der Kauf von bereits saniertem Wohnraum gefördert. Die Förderung betrifft in diesen Fällen eine neu installierte Heizungsanlage, dazu muss die Heizanlage gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen sein.

Der Ergänzungskredit der KfW-Bank wird zu den folgenden Konditionen angeboten:

  • bis zu 50.000 Euro Kreditsumme je Wohnung
  • effektiver Jahreszins 0,90 % (Stand 6/2019)
  • Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre mit festem Zinssatz

Der KfW Ergänzungskredit 167 kann mit den folgenden Förderprogrammen ergänzt werden:

  • 431 – Zuschuss energieeffizient Bauen und Sanieren
  • 151 – Kredit für energieeffizientes Sanieren
  • 430 – Investitionszuschuss energieeffizientes Sanieren

KfW Förderprogramm 430 – Investitionszuschuss energieeffizientes Sanieren

Dieses Programm richtet sich an private Haus- und Wohnungseigentümer, die Wohnraum sanieren oder bereits energetische sanierten Wohnraum kaufen wollen. Die Beantragung des Investitionszuschusses erfolgt über das KfW-Zuschussportal, auf dem Interessenten sofort die Zuschusshöhe erfahren können.

Der Investitionszuschuss der KfW beträgt bis zu 30.000 Euro je Wohnung.

Das Förderprogramm 430 – Energieeffizient Sanieren ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Eine Ergänzungsmöglichkeit besteht mit:

  • 167 – Ergänzungskredit energieeffizientes Sanieren
  • 455-B – Zuschuss zur Barrierereduzierung
  • 431 – Zuschuss Baubegleitung energieeffizient Bauen und Sanieren –

Alternativ kann das Förderprogramm 151 – Kredit für energieeffizientes Sanieren gewählt werden.

Antragstellung

Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau müssen zwingend vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Ebenso können die KfW-Fördermittel nicht für laufende Sanierungsmaßnahmen und nicht für die nachträgliche Finanzierung bereits abgeschlossener Maßnahmen oder zur Umschuldung verwendet werden. Bei verschiedenen Förderprogrammen der KfW ist das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten für die Ausarbeitung des Förderantrages und die Baubegleitung eine wichtige Fördervoraussetzung.

Zuschüsse für die Modernisierung von Heizungsanlagen durch das BAFA

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden insbesondere Maßnahmen zum Einsatz erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung sowie Leistungen zur Energieberatung gefördert.

Der größte Teil der Fördermittel stammt aus dem bundeseigenen Marktanreizprogramm (MAP). Seit 2016 wird die Modernisierung bestehender Anlagen zusätzlich durch das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) gefördert.

In diesem Video sind zudem weitere Änderungen enthalten, die ab 2020 gelten:

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung durch das BAFA gegeben sein?

Die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm und APEE können von Hauseigentümern beantragt werden, wenn Sie eine ineffiziente und veraltete Heizungsanlage entweder durch eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung ersetzen. Eine Förderung ist auch möglich, wenn die bestehende Heizungsanlage durch die Kombination mit einer Solaranlage modernisiert und so die Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage optimiert wird.

Damit die Fördermittel gewährt werden können, muss die zu ersetzende Heizung bestimmte Kriterien erfüllen:

  • die Heizung wird mit fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl betrieben
  • Brennwerttechnik oder Brennstoffzellen Technologien werden nicht verwendet
  • die Heizungsanlage muss nicht aufgrund des gesetzlichen vorgeschriebenen Austauschs nach §10 der Energieeinsparverordnung EnEV erneuert werden

Bei der Optimierung einer Heizungsanlage müssen die folgenden Schritte durch einen Effizienz-Experten und Fachbetrieb durchgeführt werden:

  1. Bestandsaufnahme und Beurteilung des Zustandes der auszutauschen Heizungsanlage
  2. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch einen Fachbetrieb
  3. Durchführung aller zur Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungsanlage erforderlichen Maßnahmen Dazu gehören beispielsweise die Anpassung der Heizkurve, eine Anpassung der Vorlauftemperatur, der Pumpenleistung und die Installation von Einzelraumreglern.

BAFA Förderung Thermische Solarkollektoranlage

Im Rahmen des Förderprogramms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ erhalten Hauseigentümer für die Erweiterung oder die Neuerrichtung einer solarthermischen Anlage, die für die Raumheizungs-Unterstützung oder zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden soll, eine Förderung von bis zu 20.000 Euro.

BAFA Förderung für Biomasse-Heizungsanlagen

Das BAFA bietet Bauherrn eine Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro für die Installation einer umweltschonenden Biomasse-Heizungsanlage. Gefördert werden Pelletkessel, Hackschnitzel- und Scheitholz-Vergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche. Die Fördermittel für Biomasse-Heizungsanlagen stammen ebenfalls aus dem BAFA Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“.

Antragstellung vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen

Der Antrag auf Förderung muss bei allen BAFA Förderprogrammen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beziehungsweise vor Vertragsabschluss erfolgen. Die Antragsunterlagen werden anschließend vom BAFA geprüft. Sind die Maßnahmen förderfähig, erhalten Bauherren einen sogenannten Zuwendungsbescheid.

Innerhalb von neun Monaten nach einem positiven Bescheid muss die neue Anlage errichtet und in Betrieb genommen werden. Wichtig ist, dass nach der Inbetriebnahme alle erforderlichen Nachweise beim BAFA eingereicht werden müssen. Erst wenn die Nachweise wiederum vom BAFA geprüft wurden, werden die Fördermittel ausgezahlt. Das heißt, Bauherrn müssen bei der Finanzierung in Vorleistung gehen.

Können Fördermittel der KfW und des BAFA kombiniert werden?

Die sogenannte Kumulierung der MAP-Förderung durch das BAFA mit Förderprogrammen der KfW oder Landesprogrammen ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass sich die öffentlichen Fördermittel nicht überlappen. Dies gilt insbesondere, wenn für die KfW Förderung und die MAP-Förderung die gleichen Investitionskosten für die gleichen Anlagen geltend gemacht werden und eine Förderung beantragt wird. Zum Beispiel kann die Installation einer Heizungsanlage, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird, nur einmal gefördert werden – entweder über das KfW-Programm Nummer 151 oder über das Marktanreizprogramm des BAFA.

In vielen Fällen überschneiden sich die förderfähigen Maßnahmen jedoch nicht, weil zum Beispiel ein Gebäude umfassend saniert und nicht nur die Heizung erneuert wird. In diesen Fällen kann für die verschiedenen Maßnahmen jeweils das passende KfW-Förderprogramm sowie das Marktanreizprogramm von den Bauherren zusammen in Anspruch genommen werden.

Weitere Fördermittel für die energetische Sanierung und die Modernisierung der Heizungsanlage erhalten Bauherren je nach Wohnort und Bundesland von den Kommunen, den landeseigenen Investitions- und Förderbanken oder von den Energieversorgern in Form von vergünstigten Stromtarifen für Wärmepumpen. Nachfragen lohnt sich auf jeden Fall.

 

Weitere Informationen:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html

https://www.co2online.de/foerdermittel/bafa-foerderung/

https://www.finanztip.de/heizkosten-sparen/foerderung-heizung/

Credits:
alexraths/bigstock.com

Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.