Wer sich an kalten Tagen gerne vor dem Kaminofen aufwärmt, sollte spätestens heute prüfen, ob der Betrieb des Ofens ohne Filtersystem noch erlaubt ist. Andernfalls wird der Ofen stillgelegt, und es kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Das Heizen mit Holz kann umweltschädlich sein. Es stimmt, dass Holz ein erneuerbarer Rohstoff ist und eine Alternative zu Gas, Öl und Kohle darstellt. Bei der Verbrennung entstehen jedoch Feinstaub und Ruß.
Vor allem alte Öfen können Emissionen verursachen. Deshalb unterliegen Öfen der letzten Generationen seit einigen Jahren den gesetzlichen Beschränkungen der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV). Sie müssen entweder mit Filtern nachgerüstet, komplett ersetzt oder auch stillgelegt werden. Die Vorschriften werden schrittweise eingeführt, und ältere Öfen sind bereits seit 2010 betroffen.
Was ändert sich?
Nach dem 31.12.2020 dürfen noch die Öfen mit Formplatten vom 01.01.1995 bis 21.03.2010 betrieben werden. Allerdings dürfen auch diese Öfen nur bis zum 31.12.2024 genutzt werden. Danach können sie entweder aufgerüstet werden oder die Öfen können entsorgt werden.
Welche Vorschriften gelten nun?
Der Zeitplan für die erforderliche Sanierung zeigt, dass die letzte Phase bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein muss: Öfen, die vor 1975 hergestellt wurden, waren bereits Ende Dezember 2014 repariert oder außer Betrieb genommen worden, während andere Geräte Schritt für Schritt nachgezogen wurden.
Gemäß dieser Kaminofenverordnung wurden alle Öfen zwischen 1975 und 1984 neu hergestellten Öfen bis Ende 2017 nachgerüstet. Die dritte Phase der Nachrüstung wurde Ende 2020 und die erste Phase der Nachrüstung wurde Ende 2011 durchgeführt.
Diese Phase betraf Geräte, die zwischen den Jahren 1985 und 1994 hergestellt wurden. Hier sind wichtig, die bereits erwähnten Kohlenmonoxid- und Feinstaubgrenzwerte sowie der Mindestwirkungsgrad. Geräte aus den Jahren 1995 bis 2010 treten Ende 2024 in die Endstufe ein. Wenn Sie solche Geräte haben, sollten Sie sich die Leistungsdaten ansehen.
Gibt es Ausnahmen?
Eine Ausnahme gibt es für Häuser, die ausschließlich mit Kaminen beheizt werden. Kaminöfen, offene Kamine und historische Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 eingesetzt oder gebaut wurden, dürfen weiterhin genutzt werden. Das Datum der Inbetriebnahme muss jedoch nachgewiesen werden. Die 1. BImSchV gilt jedoch für Neuinstallationen von antiken Öfen (Typschild).
Was muss sonst noch beachtet werden?
Die Einhaltung der BIMSchV reicht nicht aus. Es gibt noch viele weitere Regeln, die beim Einbau von Öfen zu beachten sind.
Um den Brandschutz geht es hier. Deshalb muss ein gewisser Abstand zwischen dem Ofen und der Wand oder brennbarem Material eingehalten werden.
Der Abstand zu den Rück- und Seitenwänden muss mindestens 20 cm betragen. Der Abstand zwischen brennbaren Materialien muss mindestens 80 cm betragen. In diesem Fall müssen die brennbaren Böden mit Bodenplatten geschützt werden.
Öfen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt wurden, sind historische Öfen und müssen nicht ersetzt oder modernisiert werden.
Welche Öfen sind gemeint?
Nach Angaben des Umweltbundesamtes produzieren vor allem alte Öfen viele Abgase. Deshalb werden seit 2015 die gesetzlichen Anforderungen der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) konsequent auf die Öfengenerationen übertragen. Sie müssen entweder gefiltert, vollständig ersetzt oder außer Betrieb genommen werden.
Dabei handelt es sich um Feuerstellen, die Pellets, Holzscheite, Kohle, Hackschnitzel enthalten und die Emissionsgrenzwerte von 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter nicht einhalten.
Feuerstellen werden in Öfen und Kamine unterschieden. Die Definition eines Kamins ist, dass er eine Feuerstelle hat und gut in das Mauerwerk integriert ist. Bei Öfen hingegen brennt das Feuer hinter einer leicht verschließbaren Metalltür oder Glastür. Sie sind flexibel einstellbar und nicht fest mit dem Gebäude verbunden. Die Kamine werden nur gelegentlich zum Heizen des Raums benutzt, sodass die Ratsmitglieder sie hier gelegentlich benutzen dürfen.
Wie kann ich feststellen, ob mein Ofen betroffen ist?
Das Typenschild auf dem Ofen zeigt sein Alter. Fehlt dieses Schild, muss der Besitzer nachweisen, dass sein Ofenmodell die Schadstoffvorschriften einhält, entweder durch Messdaten eines Schornsteinfegers oder durch eine Bescheinigung des Herstellers.
Die Datenbanken des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) und anderen Verbänden können helfen, Werte für die entsprechenden Ofenmodelle zu finden. Wenn das Baujahr oder die Emissionen nicht ermittelt werden können, muss das System ersetzt werden.
Was kann man bei drohender Stilllegung tun?
Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, auf eine Stilllegung zu reagieren.
Nachrüstung
Durch den Einbau von Filtern in den Schornstein können die Emissionen auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden. Damit wird die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet. Aber es gibt natürlich auch Kosten. Sowohl passive als auch sogenannte aktive Partikelabscheider oder Filter sind als Option erhältlich. Aktive Filter sind teuer und erfordern einen Anschluss an das Stromnetz, während passive Filter weniger teuer sind, aber eine regelmäßige Wartung erfordern.
Neuer Ofen
Alternativ kann der alte Ofen ausgebaut und ersetzt werden. Der Kauf eines neuen Ofens als Ersatz für Ihren alten hat mehrere Vorteile. Sie können nicht nur aus einer breiten Palette neuer Öfen wählen, die Ihrem Geschmack entsprechen, sondern sie brennen auch mit sehr hoher Effizienz.
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