Seit Januar 2020 wurde das KfW-Förderprogramm für neue Heizungen in weiten Teilen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Speziell zur Förderung des Einbaus einer neuen Heizung existiert nur noch der Ergänzungskredit 167. Daneben führt die KfW eine Reihe von Förderprogrammen fort, welche für diverse energetische Sanierungsmaßnahmen verwendet werden können.
Inhaltsverzeichnis
Was muss für eine Förderung durch die KfW beachtet werden?
Die KfW fördert auf zwei unterschiedliche Weisen. Dies können Zuschüsse oder ein Darlehen zu niedrigen Zinskonditionen sein. In beiden Fällen ist die Förderung an eine Reihe von Konditionen geknüpft. Wichtig ist zu beachten, dass die KfW für die zu fördernden Arbeiten die Einhaltung von Standards verlangt, welche höher sind als die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Die Anforderungen für energetische Sanierungsarbeiten gehen so beispielsweise über jene der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinaus. Weiterhin verlangt die KfW, dass ein Experte für Energieeffizienz in die Planung und Ausführung der zu fördernden Maßnahmen involviert ist.
KfW-Förderung kann nicht für folgende Dinge verwendet werden:
- Nachfinanzierung von Vorhaben, welche bereits begonnen wurden oder schon abgeschlossen sind
- Kauf oder Sanierung von Ferienimmobilien
Weitere Einschränkungen variieren je nach Förderprogramm.
Die Förderprogramme der KfW im Überblick
Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152
- Dieser Kredit wird für einzelne energetische Maßnahmen oder eine vollständige Sanierung gewährt.
- Beim Kauf von saniertem Wohnraum kann der Kredit alternativ zur Finanzierung des Kostenanteils der energetischen Sanierung verwendet werden.
- Für die Sanierung zu einem sogenannten KfW-Effizienzhaus werden bis zu 120.000 EUR gewährt (Kredit 151).
- Für Einzelmaßnahmen wird ein Förderkredit in Höhe von 50.000 EUR gewährt (Kredit 152).
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
- Dieser Ergänzungskredit wird für den Einbau/Umbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gewährt.
- Beim Kauf von saniertem Wohnraum kann der Kredit alternativ zur Finanzierung des Kostenanteils einer neuen Heizungsanlage auf Basis alternativer Energien verwendet werden.
- Der Förderkredit umfasst bis zu 50.000 EUR.
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 430
- Dieser Investitionszuschuss ist für einzelne energetische Maßnahmen oder für eine vollständige Sanierung vorgesehen.
- Beim Kauf von saniertem Wohnraum kann der Zuschuss alternativ zur Finanzierung des Kostenanteils der energetischen Sanierung verwendet werden.
- Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von bis zu 10.000 EUR gewährt.
- Der Zuschuss für eine Sanierung beträgt bis zu 48.000 EUR.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss 431
- Dieser Zuschuss wird für die Beauftragung eines Experten für Energieeffizienz für die Planung und Begleitung der Einbau- bzw. Sanierungsarbeiten gewährt.
- Er kann nur in Verbindung mit anderen Förderprogrammen der KfW genutzt werden.
- Pro Vorhaben werden bis zu 50 % der Kosten (maximal 4.000 EUR) für einen Energieexperten übernommen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss 433
- Dieser Investitionszuschuss ist speziell für den Einbau stationärer Brennstoffzellensysteme gedacht.
- Je Brennstoffzelle werden bis zu 28.200 EUR bezuschusst.
Die Förderprogramme im Detail
Energieeffizient Sanieren – Kredit 151
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Krediten 151 und 152 besteht darin, dass der Kredit 151 speziell für die energetische Sanierung eines Gebäudes hin zu einem KfW-Effizienzhaus gedacht ist. Auch Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz sowie Baudenkmäler sind im Rahmen des Kredits 151 förderfähig.
Zudem kann der Kredit für den Kauf von saniertem Wohnraum verwendet werden. Die Förderung bezieht sich jedoch nur auf jenen Teil der Kosten, welcher durch die vorherige energetische Sanierung entstanden ist.
Pro Wohneinheit werden bis zu 120.000 EUR Kredit gewährt. Der Kredit kann auf eine Laufzeit zwischen 4 bis 30 Jahre ausgelegt werden. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann sich dabei auf 1 bis 5 Jahre belaufen. Ferner wird abhängig vom gewählten KfW-Effizienzhaus-Standard ein Tilgungszuschuss in variabler Höhe gewährt. Hierdurch wird das Darlehen reduziert und die Laufzeit verkürzt. Ein höherer Tilgungszuschuss führt also dazu, dass ein geringerer Betrag zurückgezahlt werden muss.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Es handelt sich um einen energetischen Standard, welchen ein Haus erfüllen muss, um sich für eine bestimmte Förderung bzw. einen spezifischen Tilgungszuschuss zu qualifizieren. Die Bewertung erfolgt anhand diverser Maximalwerte, welche durch die Energiesparverordnung (EnEV) definiert werden und nicht überschritten werden dürfen.
Unterteilt werden KfW-Effizienzhäuser in die Kategorien 55, 70, 85, 100 und 115. Je niedriger der Wert ist, desto geringer ist der prozentuale Primärenergiebedarf des Gebäudes im Vergleich zum EnEV-Referenzwert von 100 %. Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt daher lediglich 55 % der Energie im Vergleich zum Referenz-Haus.
Je niedriger der Energieverbrauch ist, desto höher fällt der gewährte Tilgungszuschuss aus.
Energieeffizient Sanieren – Kredit 152
Falls hingegen keine Rundumsanierung hin zu einem KfW-Effizienzhaus gewünscht ist und stattdessen Einzelmaßnahmen finanziert werden solle, eignet sich der Kredit 152.
Je Wohneinheit wird ein Kredit in Höhe von bis zu 50.000 EUR gewährt. Der Tilgungszuschuss beläuft sich dabei unabhängig von der finanzierten Maßnahme auf jeweils 20 %.
Folgende Maßnahmen werden weder durch den Kredit 151 noch den Kredit 152 gefördert:
- Umschuldung bestehender Kredite, welche zum Zwecke einer energetischen Sanierung/Einzelmaßnahme aufgenommen worden sind
- Die Finanzierung zum Austausch/Einbau von Heizungen wird seit Januar 2020 durch das BAFA übernommen.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167
Dieser Ergänzungskredit ist speziell zur Förderung von Heizungsanlagen mit einem Anteil erneuerbarer Energien vorgesehen. Pro Wohneinheit werden bis zu 50.000 EUR gewährt. Die Laufzeit beläuft sich auf 4 bis 10 Jahre mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 oder 2 Jahren.
Gefördert werden:
- Gas-Hybridheizungen
- Renewable Ready Gas-Brennwertheizungen
- Biomasse-Anlagen
- Solarthermie-Anlagen
- Wärmepumpen
- Nah- und Fernwärme
Der Kredit wird sowohl für den Einbau einer neuen Anlage wie auch die Optimierung einer bestehenden Heizung gewährt. Kombinierte Heizungsanlagen auf Öl-Basis werden seitens der KfW seit Januar 2020 nicht länger gefördert.
Ferner kann der Kredit zur Finanzierung des Kaufs von saniertem Wohnraum verwendet werden. Es werden nur die Kosten berücksichtigt, welche in Verbindung mit einer zuvor neu eingebauten Heizungsanlage in Verbindung stehen.
Wie der Name bereits suggeriert, handelt es sich bei diesem Kredit um eine Ergänzung zu anderen Förderprogrammen der KfW. Eine Kombination mit den Programmen 151/152 oder 430 ist daher möglich.
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 430
Wer für eine energetische Sanierung oder Einzelmaßnahmen keinen Investitionskredit der KfW aufnehmen möchte, kann stattdessen auf den Investitionszuschuss 430 zurückgreifen. Er wird sowohl für die Sanierung hin zu einem KfW-Effizienzhaus wie auch für diverse Einzelmaßnahmen gewährt.
Das Programm kann für die Sanierung von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bis zu zwei Wohneinheiten/Eigentumswohnungen verwendet werden. Auch die Sanierung von Baudenkmälern wird mittels dieses Zuschusses unterstützt.
Ferner kann der Kauf von saniertem Wohnraum hierdurch bezuschusst werden. Die förderfähigen Kosten beziehen sich in dem Fall nur auf den Kostenanteil der vorherigen, energetischen Sanierung.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich bei einer Sanierung nach dem anvisierten KfW-Effizienzhaus-Standard:
KfW-Effizienzhaus 55
40 % der förderfähigen Kosten (höchstens 48.000 EUR)KfW-Effizienzhaus 70
35 % der förderfähigen Kosten (höchstens 42.000 EUR)KfW-Effizienzhaus 85
30 % der förderfähigen Kosten (höchstens 36.000 EUR)KfW-Effizienzhaus 100
27,5 % der förderfähigen Kosten (höchstens 33.000 EUR)KfW-Effizienzhaus 115
25 % der förderfähigen Kosten (höchstens 30.000 EUR)
Der Anteil der förderfähigen Kosten bezieht sich jeweils auf einen Maximalbetrag von 120.000 EUR. Für Einzelmaßnahmen wird ein maximaler Zuschuss von 10.000 EUR gewährt, welcher höchstens 20 % der förderfähigen Kosten abdecken kann.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss 433
Der Zuschuss 433 wird speziell für den Einbau neuer Brennstoffzellen in bestehende oder neue Gebäude gewährt. Er kann sowohl von Eigentümern als auch von Vermietern von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Wohnungen genutzt werden. Ferner kann der Zuschuss 433 auf für Nicht-Wohngebäude verwendet werden.
Im Gegensatz zum Zuschuss 430 wird der Zuschuss 433 auch Nicht-Privatpersonen gewährt. Daher können neben Privatpersonen auch Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kirchen von diesem Zuschuss profitieren.
Die Zuschusshöhe liegt zwischen 7.050 EUR und 28.200 EUR. Die Höhe ist abhängig von der Leistungsklasse der Brennstoffzelle sowie der Höhe der förderfähigen Gesamtkosten. Es werden höchstens 40 % der Kosten bezuschusst. Die Grundförderung beträgt 5.700 EUR. Pro angefangenen 100 Watt Leistung werden weitere 450 EUR gezahlt.
Die Anbindung der Brennstoffzelle an die Strom- und Wärmeversorgung des Gebäudes ist eine Grundbedingung für die Gewährung des Zuschusses. Es muss eine Kraft-Wärme-Kopplung gegeben sein.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss 431
Eine der Voraussetzungen für die Nutzung der verschiedenen KfW-Förderprogramme ist die Beauftragung eines Experten für Energieeffizienz. Im Rahmen des Zuschusses 431 übernimmt die KfW 50 % der Kosten (maximal 4.000 EUR) für die Baubegleitung durch den beauftragten Experten.
Dieser Zuschuss kann nur in Verbindung mit anderen Förderprogrammen gewährt werden. In diesem Fall sind dies die Programme 151/152 sowie 430. Für die Nutzung des Förderprogramms 167 ist die Beauftragung eines solchen Experten nicht zwingend vorgeschrieben.
Wie wird eine KfW-Förderung beantragt?
Vor der Beantragung muss ein Experte für Energieeffizienz beauftragt werden. Dieser unterstützt bei der weiteren Planung.
Diverse KfW-Förderprogramme können miteinander kombiniert werden. So lässt sich der Ergänzungskredit 167 mit dem Kredit 151/152 oder dem Investitionszuschuss 430 kombinieren. Die Programme 151/152 und 430 schließen sich hingegen aus. Auch eine zusätzliche Kombination mit einer Förderung durch das BAFA ist möglich.
Sind die Planungen abgeschlossen, können die gewünschten Förderprogramme beantragt werden. Dies muss geschehen, bevor die Umbaumaßnahmen begonnen haben. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Wie die Förderung beantragt werden muss, hängt davon ab, ob es sich um einen Kredit oder einen Zuschuss handelt.
Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt. Hierfür muss eine Bank (z. B. die Hausbank) hinzugezogen werden. Ein Investitionszuschuss kann online auf dem Portal der KfW beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, diesen Antrag per Post an die KfW zu senden. In sämtlichen Antragsfällen muss stets eine Bestätigung zum Antrag (BzA) seitens des begleitenden Energie-Effizienz-Experten beiliegen.
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