Darf man ein Lagerfeuer im Wald machen?

Lagerfeuer im Wald

Wer im Wald gerne Zeit verbringt und dort auch Picknick macht oder sich zum gemütlichen Beisammensein niederlässt, möchte oft auch ein Feuer machen. 

Ob es sich um ein Lagerfeuer, einen Grill oder um einen Campingofen handelt, jedes offene Feuer ist in den deutschen Wäldern verboten. 

Dabei definiert sich der Begriff des offenen Feuers an der Tatsache, ob man Flammen offen sehen kann. Auch eine Kerze anzuzünden, ist daher im Wald verboten.

Ist Feuermachen im Wald verboten? Die rechtliche Lage

Feuer machen im Wald ist streng verboten und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Je nachdem, in welchem Bundesland man im Wald mit offenem Feuer angetroffen wird, kann man mit Geldstrafen bis 100.000 Euro und sogar mit Gefängnisstrafen rechnen, wenn es zu einem Waldbrand durch das Feuer kommt. 

In den jeweiligen Waldgesetzen der Bundesländer werden diese Strafmaße angekündigt. Die Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, deshalb sollte man sich informieren, welche Dinge im Wald verboten sind.

Gibt es Ausnahmen von diesen Verboten?

Es gibt verschiedene Ausnahmen von dem Verbot, im Wald Feuer zu machen. Bestimmte Berufsgruppen dürfen Feuer im Wald anlegen. Das sind beispielsweise Imker und Jäger. 

Aber auch Waldeigentümer dürfen unter bestimmten Umständen in ihrem Wald Feuer machen. Wenn keine Waldbrandstufe 4 oder 5 ausgeschrieben ist, dann kann der Eigentümer ein Lagerfeuer entzünden. 

Auch wenn Behörden Maßnahmen angeordnet haben, die ein Feuer beinhalten, dann ist die Erlaubnis dazu gegeben. Eine behördliche Genehmigung setzt das Verbot außer Kraft.

Kann man sich eine Genehmigung für das Feuermachen im Wald einholen?

Man kann sich eine Genehmigung einholen für das Feuermachen im Wald. Dazu wendet man sich an das Forstamt in der jeweilig zuständigen Gemeindeverwaltung. Dort sind sehr genaue Angaben zu machen, wer, wann und wo das Feuer entzündet. 

Die Daten der verantwortlichen Person, die das Feuer anlegt, werden aufgenommen. Der Ort muss konkret beschrieben werden und es muss die Zeit eingehalten werden, für die die Genehmigung eingeholt wird. 

Mit einer Kontrolle am Feuer ist zu rechnen, denn die Behörden vergewissern sich oft, ob Brandschutzbestimmungen erfüllt werden. Wer sich ordnungsgemäß eine Genehmigung geholt hat, darf dann im Wald ein Feuer entzünden.

Feuer machen ist auch erlaubt, wenn man den Eigentümer des Waldes gefragt hat und dieser einwilligt. Wenn es sich bei dem Waldgebiet um Privateigentum handelt, kann der Eigentümer ohne Mitwirkung einer Behörde entscheiden, ob ein Feuer entzündet werden darf. 


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Wer einen Pachtvertrag über ein Waldstück innehat, muss die bestimmten Einzelheiten aus diesem Vertrag herauslesen. 

Es ist ausdrücklich im Vertrag zu vereinbaren, dass der Eigentümer das Recht des Feuermachens an den Pächter überträgt. Dann ist auch ihm das Feuermachen auf dem Waldgrundstück explizit erlaubt.

Wo darf Feuer gemacht werden?

Man sollte sich immer die offiziell angelegten Feuerstellen aussuchen, da dort beim Einrichten der Stelle auch auf Abstände zum Wald, auf unbrennbaren Untergrund, auf Abgrenzung der Feuerstelle und auf Löschgut geachtet wurde. 

Diese offiziell genutzten Feuerstellen bieten bereits Sicherheiten, die man sonst erst gestalten müsste. Es gibt meist eine gute Beschilderung der Plätze. 

Wer sich online orientiert, findet die Feuerstellen durch Suchmaschinen. Wichtig ist auch bei einem genehmigten Feuer, dass man die Feuerstelle permanent bewacht. Niemals darf das Feuer unbeaufsichtigt sein.

Was muss man beachten, wenn keine offizielle Feuerstelle vorhanden ist?

Man sorgt selbst für genügend Löschmaterial, wie Erde, Sand, eine dicke Decke oder Wasser. Ein Spaten für die Verteilung der Erde sollte auch da sein. Das Feuer muss etwa 30 Meter vom Wald entfernt sein. 

Rauchbelästigung der benachbarten Wohngrundstücke sollte man vermeiden. Die Feuerstelle sollte man mit Steinen umbauen, damit das Feuer sich nicht über trockene Grasflächen oder über den Waldboden ausbreiten kann.

Tipps für das Feuermachen im Wald

Wer im Wald sein Feuer entfachen möchte, sollte zuerst die rechtlichen Fragen klären. Wenn die Erlaubnis eingeholt ist, dann sollte man sich nach einer offiziell zugelassenen Feuerstelle erkundigen. 

Man ist als Verantwortlicher zuständig für die Bereitstellung des Löschmaterials. Entzündet wird das Feuer niemals mit Benzin oder Spiritus. Man verwendet Anzünder, die für den Zweck zugelassen sind. Bei Benzin oder Spiritus könnte es zu Verpuffungen kommen. 

Als Brennmaterial ist immer trockenes Holz zu verwenden. Dieses verursacht am wenigsten Rauch. Das Feuer wird die ganze Zeit eine Aufsicht benötigen. 

Nach dem Abbrennen darf man das Feuer nicht von allein ausgehen lassen und sollte aktiv löschen. Man verlässt die Feuerstelle erst, wenn das Feuer ganz sicher aus ist.

Credits: alebloshka / depositphotos.com

Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.