Heizraum Belüftung

Heizraum Belüftung

Heizräume unterliegen einer genauen Vorschrift über die Mindestmaße, die Belüftung und über die erlaubte Ausstattung. Man sollte sich auf jeden Fall vor einem Neubau oder vor einer Sanierung informieren, welche Voraussetzungen der Heizraum haben muss. Beispielsweise muss der Raum eine Mindesthöhe haben und einen vorgeschriebenen Rauminhalt. Vorschrift ist eine Heizraumtür, die sich nach außen öffnen lässt, und in den Flur oder ins Außengelände führt. Diese Tür muss eine Brandschutztür sein.

Größe des Heizraumes

Die Größe des Heizraumes darf 8 Kubikmeter Rauminhalt nicht unterschreiten. Das entspricht den Abmessungen von 2 Metern Höhe mal 2 Metern Breite mal 2 Metern Länge. Diese Maße können in Länge und Breite variieren, aber die Raumhöhe von 2 Metern muss vorhanden sein.

Was ist ein Heizraum eigentlich?

Ein Heizraum ist der Raum, der der Charakteristik eines Raumes entspricht, dem das Aufstellen von Feuerstätten zuzuordnen ist. Ob man einen Festbrennstoffkessel aufstellt, ein Blockheizkraftwerk, eine Gas- oder Ölheizung oder eine Wärmepumpe, das ist vom Prinzip her egal. Der Heizraum muss feuerbeständige Wände, feuerbeständige Einrichtung und einen Feuerlöscher aufweisen, der immer zur Verfügung steht. Vom Heizkessel sollten vorgeschriebene Abstände zu Einrichtungsgegenständen eingehalten werden. Mindestens 40 Zentimeter Abstand soll von der Feuerstätte zu Möbeln eingehalten werden. 

Wer sich vor einem Bau oder vor der Sanierung mit den in seinem Bundesland gültigen Vorschriften vertraut machen will, der sollte in die Feuerungsverordnung seines Landes schauen. Ein Heizraum wird vom Gesetz her als solcher definiert, wenn Feuerstätten mit einer minimum Nennleistung von 50 Kilowatt sich darin befinden. Wichtig ist auch, dass es keine direkte Verbindung zu anderen Räumen im Haus geben darf. 

Der Heizungsraum ist ein separater Raum, der sicherheitstechnisch besonders gehandhabt wird und auch nicht in das Treppenhaus münden darf. Da diese Ansprüche an den Raum doch sehr individuell sind, sollte man es sich mit seiner Positionierung gut überlegen. Der Raum muss gut durchdacht und geplant werden.

Lüftung im Heizraum

Auch für die Lüftung im Heizraum werden bestimmte Mindestanforderungen an den Immobilienbesitzer gestellt. Man muss mindestens 150 Quadratzentimeter Lüftungsöffnung zur Verfügung haben bei Feuerstätten, die eine Leistung von mindestens 50 Kilowatt innehaben. Dieses Maß kann auch auf zwei Öffnungen verteilt werden, so dass man 2 Lüftungsöffnungen von jeweils 75 Quadratzentimeter einsetzt. Es erhöht sich um jeweils 2 Quadratzentimeter pro zusätzlichem Kilowatt. 

Die Feuerstätte, die von der Raumluft abhängig ist, muss entweder über die beschriebenen Lüftungsöffnungen mit Verbrennungsluft versorgt werden, oder über einen entsprechend großen Luftstrom. Für das Verlegen der Lüftungsleitungen gelten besondere Vorschriften.

Lüftungsleitungen, Stromleitungen und Gasleitungen

Es gibt für alle Mauerdurchbrüche und für die Leitungen, die durch den Raum führen, bestimmte Anforderungen an den Brandschutz. Es muss ein Feuerwiderstand von 90 Minuten gegeben sein, der der Feuerwiderstandsklasse F90 entspricht. Bei Durchbrüchen für die Kabel oder Leitungen werden sehr aufwendig Manschetten genutzt, die sorgfältig angebracht werden. Kabel berühren sich nicht, sondern werden auf Abstand fixiert und eingegossen. 

Die Montage der Manschetten wird dokumentiert und mit einem Siegel am Durchbruch bestätigt. Das ist wichtig für die Bauabnahme. Die Brandschutztür muss der gleichen Feuerwiderstandsklasse entsprechen.

Vorschriften für die Ableitung der Verbrennungsgase

Für die Anschlüsse an den Schornstein gibt es weitere Vorschriften, die man am besten aus der Feuerstättenverordnung oder vom Schornsteinfegermeister erfahren kann. Um an dieser Stelle keine teure Nachrüstung von Maßnahmen zu haben, sind auch diese Vorschriften vor einer Baumaßnahme zu erkunden. Das spart Zeit und Ärger, man kann die entsprechenden Vorgaben gleich beim Bau umsetzen.

Sicherheit im Heizraum durch einen Heizungsnotschalter

Für alle Feuerstätten, die mit Öl oder Gas betrieben werden und eine Leistung ab 50 Kilowatt aufwärts zeigen, ist ein Heizungsnotschalter vorgeschrieben. Mit diesem Schalter kann man im Havariefall schnell die Heizung ausschalten. Für Anlagen, die weniger Leistung erbringen, kann man den Heizungsnotschalter trotzdem installieren lassen, auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist. Ob die Installation angeraten ist, wird auch der Heizungsmonteur in seiner Beratung erklären. Da die Sicherheit im Gebäude damit erhöht werden kann, sollte man sich die Extraausgabe leisten. 

Der Schalter wird vor der Tür des Heizraumes angebracht, so dass man nicht in den Raum gehen muss, um ihn zu bedienen. Er ist gut zu beschriften und zeigt ein rotes Licht. In der Feuerungsverordnung kann man alle Vorschriften bezüglich des Schalters genau nachlesen. So wird dort auch angeregt, den Schalter neben einem Fluchtweg zu installieren. Vorsicht ist geboten, wenn Kinder Zugriff auf den Schalter haben. Um einem Missbrauch vorzubeugen, sollte man über eine entsprechend hohe Anbringung des Schalters nachdenken vor der Installation.

Planung des Heizraumes mit dem Installateur absprechen

Die meisten Eigenheimbauer und Immobiliensanierer, die das erste Mal ein solches Bauprojekt planen, erfahren erst viel zu spät von den in der Praxis verlangten Bedingungen für den Heizraum. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann sich schon während der Planung seiner Baumaßnahme mit seinem Heizungsinstallateur absprechen. Der Heizungsfachmann muss alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben kennen und besucht regelmäßig Weiterbildungen. 

Bei ihm kann man die wichtigen Informationen zu allen Bestimmungen einholen, die sich auf die Heizung beziehen. Da er auch die Berechnung der Heizungsanlage erledigt, kann er über alle Maße, Leistungswerte und Eigenschaften der Heizkessel Auskunft geben. Eine gut organisierte Planung bringt immer beste Voraussetzungen für die Einhaltung aller baulichen und gesetzlichen Vorschriften.

Quelle: bigstockphoto.com / hiv360

Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.