Wärmepumpen werden mit einem günstigen Stromtarif betrieben und können vom Energieversorgungsunternehmen systematisch von der Stromversorgung getrennt werden, wenn das Stromnetz eine Spitzenbelastung erfährt. Das Energieversorgungsunternehmen, auch kurz EVU genannt, steuert über einen Code die Abschaltung der Pumpe. Für diese Abschaltungen gibt es gesetzliche Beschränkungen in der Dauer und in der Häufigkeit. Die Sperrzeit dient also dazu, eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern.
Wie oft darf das Stromversorgungsunternehmen die Wärmepumpe ausschalten?
Der Gesetzgeber erlaubt dreimal am Tag für die Dauer von höchstens 2 Stunden eine Abschaltung der Wärmepumpe. Durch die Abschaltung in den Spitzenzeiten der Stromverbräuche wird das Netz entlastet und Spitzenverbräuchen, die für das Stromnetz zu einer zu hohen Belastung führen können, vorgebeugt. Meist liegen die Zeiten früh, mittags und abends verteilt. Während der Abschaltung sind logischerweise die Wärmepumpen nicht in der Lage, die Umwelttemperatur für die Versorgung mit Wärme zu nutzen. Der Gesetzgeber hat aber auch eine Regelung vorgeschrieben, die ein zu langes Aussetzen der Heizung verhindert. Die Zeit zwischen zwei Sperrzeiten muss mindestens so lange sein wie die letzte Sperrzeit. Das sichert die Funktion in regelmäßigen Abständen ab.
Wie schaltet das Stromversorgungsunternehmen die Wärmepumpen ab?
Die Rundsteuertechnik wird für die Regelung der Ein- und Ausschaltung von Wärmepumpen genutzt. Es werden Impulse in systematischer Folge der Spannung überlagert. Wenn der Rundsteuerempfänger diese Impulse verarbeitet, dann erkennt er den Befehl und löst die Trennung der Wärmepumpe vom Stromnetz aus. Der Rundsteuerempfänger ist meist direkt mit einem Stromzähler verbunden und kann auf die Impulse sofort selbsttätig reagieren. Die EVU-Sperre wird ebenso durch Impulse wieder aufgehoben. Der Rundsteuerempfänger liest die Impulsfolge und schaltet die Wärmepumpe wieder zu. Als Eigentümer der Heizung hat man quasi keinen Einfluss darauf. Teilweise werden die Anschlüsse des EVU-Schutzes auch verplombt.
Sperrzeit für die Wärmepumpe
Die Sperrzeit für die Wärmepumpe ist unumgänglich. Damit diese gerecht geregelt wird, wurden die Vorschriften der EVU-Sperre gesetzlich festgelegt. Die einheitliche Handhabung macht es für Installateure und Nutzer besser erkennbar, wann man mit der EVU-Sperre rechnen muss.
Wann darf die EVU-Sperre nicht eingesetzt werden?
Die EVU-Sperre trifft nicht auf Kunden zu, die ihre Wärmepumpe mit einer Mischung aus Strom und Photovoltaik nutzen oder für Haushalte, die reinen Haushaltsstrom für die Versorgung der Wärmepumpe installiert haben. Bei diesen Stromarten ist die EVU-Sperre nicht gesetzlich erlaubt.
Alternative Heizmöglichkeiten zum Ausgleich der EVU-Sperre
Mit einer modernen Fußbodenheizung kann man die Effizienz der Wärmepumpe steigern. Fußbodenheizungen arbeiten mit einer geringeren Vorlaufleistung und können die Abschaltung der Wärmepumpe gut auffangen. Der Installateur Ihrer Wahl wird Sie zu diesem Thema gerne beraten und die richtigen Maßnahmen ergreifen, die zu einer Überbrückung der EVU-Sperre nötig sind.
Pufferspeicher einsetzen um die Pause bei der Beheizung zu überbrücken
Am besten plant man gleich bei der Berechnung der Heizung, dass man einen Ausgleich für die Abschaltzeiten integriert. Ein Pufferspeicher kann in der Heizdauer die Wärme aufnehmen und während der EVU-Sperre wieder zur Beheizung und Warmwassererzeugung abgeben. Wer diese Variante der Überbrückung der EVU-Sperre ins Auge fasst, sollte von Anfang an die Kapazität der Heizung so hoch berechnen lassen, dass diese auch den Pufferspeicher ohne Mühe aufheizen kann in der Zeit zwischen den Sperrphasen. Wer keine zusätzliche Heizung wie die Fußbodenheizung mit einplanen möchte, kann mit dem Pufferspeicher eine effektive und durchgängig funktionierende Beheizung seiner Wohnräume oder seines Hauses erreichen. Der Pufferspeicher ist dabei die günstigste Variante, wenn es um eine Nachrüstung von Überbrückungsheizungen geht. Man muss nicht in die Fußböden hineinreißen und kann vorhandene Böden weiter nutzen.
Bei einem Neubau unbedingt die fachliche Beratung suchen
Für die Überbrückung der EVU-Sperre eine Fußbodenheizung einzusetzen lohnt sich meist bei einem Neubau. Ein Installateur kann diese Heizkombination bis ins Detail berechnen und die Effizienz nachweisen. Da man für den Einbau der Fußbodenheizung auch bestimmte Materialien zur Trittschalldämmung, zur Isolierung und zur besseren Wärmeübertragung einplanen muss, ist bei einem Neubau nicht mit Extrakosten zu rechnen, die beim Renovieren eines Altbaus anfallen würden. Beim Neubau kann man die geeigneten Materialien gleich einsetzen und hat an dieser Stelle von Anfang an die effiziente Heizmethode, die für ein sparsames und gleichmäßiges Heizen sorgt.
Schon die Auswahl eines Fußbodenbelages für die Fußbodenheizung bringt unterschiedliche Ergebnisse in der Effizienz der Heizung. Man kann für die Kostenersparnis bei den Energierechnungen viel erreichen, wenn man sich die Effektivität der Heizung mit allen Variablen durchrechnen und planen lässt. Durch die steigenden Energiepreise ist eine gute Vorsorge sehr wichtig geworden.
Warum ist die Planung einer Überbrückung der EVU-Sperrzeit wichtig?
Oft gehen Menschen in der Phase ihres Eigenheimbaus mit der Planung ihres künftigen Bedarfs nicht weit genug. Man sollte nicht nur für die 10 Jahre nach dem Bau vorsorgen, sondern auch daran denken, dass sich Lebensumstände ändern können. Die EVU-Sperre mag für gesunde junge Menschen eventuell wenig Einschränkungen oder Schrecken bedeuten. Wenn kleine Kinder oder kranke Personen Wärme benötigen, dann sieht es mit der flexiblen Einstellung zur Temperatur schon etwas anders aus.
Auch diesen Bedarf sollte man als Bauherr mit aufnehmen in sein Heizungskonzept. Die Möglichkeiten sind gegeben, die Temperatur trotz der Sperrzeiten der Wärmepumpe konstant zu halten. Das ist auch für das Thema Energiesparen eine gute Idee, denn man muss nicht ständig mit viel Aufwand die Räume wieder auf die gewünschte Temperatur hochheizen. Langfristig kostet das sicher mehr, als den Pufferspeicher oder die Fußbodenheizung in sein Heizungskonzept einzubinden.
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