
Deutschland gilt als Land der Bastler und Heimwerker. Wenn im Haushalt etwas kaputt wird, gehen viele hierzulande nicht gleich zum Profi, sondern greifen lieber zum eigenen Werkzeug.
Dieser Trend setzte in den Nachkriegsjahren ein, als notgedrungen alles selbst instandgesetzt werden musste und hat sich bis heute gehalten.
Einer neuen Studie von immowelt.de zufolge ist einer der häufigsten Beweggründe dafür das Einsparen von Kosten für die Leistungen der Profis.
Doch das ist nicht immer eine gute Idee. Wer beispielsweise bei der Reparatur der Heizung selbst Hand anlegt, verliert dabei unter Umständen sogar seine Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung.
Was ist die Gewährleistung?
In der Praxis werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung öfters durcheinandergebracht. Doch während es sich bei der Garantie immer um die freiwillige Leistung eines Dienstleisters oder Produzenten handelt, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben.
Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 437 und 438) festgelegt. Laut dem Gesetzestext handelt es sich bei der Gewährleistung um die Pflicht, Waren in einem einwandfreien Zustand auszuliefern und Dienstleistungen makellos auszuführen.
Sollte es dabei zu Mängeln kommen, müssen diese kostenneutral behoben werden. Die Frist für die Gewährleistung beträgt 24 Monate bei Neuwaren und 12 Monate bei gebrauchten Produkten.
Die Rechte von Kunden im Gewährleistungsfall
Gibt es bei einem Produkt oder einer Dienstleistung einen augenscheinlichen Mangel, so haben Käufer unterschiedliche Rechte, um ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.
Gemäß den Regelungen im BGB hat er dazu die folgenden Möglichkeiten:
- Nacherfüllung durch Umtausch beziehungsweise Reparatur
- Minderung des Kaufpreises
- Rückgabe mit vollständiger Preiserstattung
- Schadenersatz bei entgangenem Gewinn oder entstandenen Folgekosten
- Aufwendungsersatz bei vergeblichen Aufwendungen
Auf den ersten Blick wirkt die Aufzählung so, als hätte der Kunde die freie Wahl, für welche dieser Möglichkeiten er sich im Gewährleistungsfall entscheidet. In der Praxis ist das jedoch nicht der Fall. Denn die Ansprüche sind im BGB in jener Reihenfolge angeführt, in der gehandelt werden sollte.
Das bedeutet, der erste Schritt für einen Kunden ist, beim Verkäufer den Mangel aufzuzeigen und um entsprechende Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu ersuchen. Weitere Ansprüche können erst dann erfolgen, wenn der Verkäufer dieser Forderung nicht nachkommt. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte dieser Vorgang schriftlich erfolgen.
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Kostenlose Angebote erhaltenViele Heimwerker meinen es jedoch gut und legen im Schadensfall zunächst einmal selbst an, bevor sie den Verkäufer behelligen. Erst wenn diese Mission erfolglos verläuft, wenden sie sich dann an den Händler. Im rechtlichen Sinn handelt es sich dabei um eine sogenannte Selbstvornahme des Käufers. Und die ist im Hinblick auf die Gewährleistungsansprüche keine gute Idee.
Durch die Selbstvornahme erlischt der Anspruch auf Schadenersatz
Legen Heimwerker beispielsweise bei ihrer defekten Heizung selbst an, ohne dass sie den Verkäufer die Mängel aufgezeigt und eine angemessene Frist für die Reparatur gesetzt haben, so verstößt das gegen die Rechte, die dem Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung eingeräumt werden.
Denn dieser muss zumindest die Möglichkeit haben, um vor Ort zu überprüfen, ob der beschriebene Mangel auch tatsächlich vorliegt. Ist das der Fall, so kann er die Heizungsanlage reparieren und wird so der Forderung des Kunden gerecht.
Nimmt der Kunde die Reparatur hingegen selbst vor, so hat er in weiterer Folge kein Recht darauf, die Kosten, die ihm dabei entstanden sind, beim Verkäufer geltend zu machen. Denn er hat in diesem Fall dem Verkäufer nicht die Möglichkeit gegeben, selbst tätig zu werden.
Die Selbstvornahme ist jedoch dann rechtlich einwandfrei, wenn der Verkäufer die gesetzte Frist verstreichen lässt oder die Nachbesserung von Haus aus verweigert.
Grundsätzlich gilt: Die Heizung ist ein Fall für Profis
Heizsysteme wie beispielsweise Luft-Luft-Wärmepumpen sind eine komplexe Angelegenheit. Grundsätzlich ist es für erfahrene Heimwerker zwar möglich, diese Anlagen selbst zu installieren und im Schadensfall zu reparieren, dennoch raten Experten in den meisten Fällen davon ab.
Wer selbst Hand anlegt, sollte zum einen über theoretisches Wissen zu Installationstechnik und physikalischen Gesetzen verfügen und zum anderen auch schon umfangreiche Praxiserfahrung im Umgang mit Heizungen gesammelt haben.
Denn ein Fehler kann nicht nur sehr teuer werden, im schlimmsten Fall wird dabei auch noch das eigene Leben und jenes der anderen Hausbewohner gefährdet. Denn durch den Einsatz von Strom, Druck, Hitze und Flüssigkeiten können Fehler in der Konstruktion lebensgefährlich sein.
Wer dennoch Kosten sparen möchte, sollte sich im Vorfeld mit dem Profi abstimmen und dabei festlegen, welche Arbeiten selbst risikolos durchgeführt werden können und welche Tätigkeiten besser vom Experten übernommen werden.
Bild: JanPietruszka / depositphotos.com