
Bundesweit sind regelmäßig die Messdienstleister mit ihren Heizungsbaulesern aktiv, um die Messstände für die jährlichen Heizungsabrechnungen festzustellen. Das ist natürlich in der Zeit von Krisen und hohen Energiekosten für viele Verbraucher und Mieter und Mieterinnen ein wichtiges Datum.
Dabei gibt es zwar in ganz Deutschland, von Flensburg bis Passau unterschiedliche Preise. Allerdings ist allen Preisen gemeinsam, dass die Mieter in der großen Mehrheit nicht die günstigsten Preise für diese Dienstleistungen zahlen müssen. Das ist auch nicht verwunderlich – teilen sich in ganz Deutschland doch 5 große Anbieter den Markt quasi unter sich auf. Dabei sind Techem und Ista sogar die größten Player, zu denen aber noch 3 weitere kleinere Anbieter kommen.
Es gibt aber noch sehr viele andere Anbieter auf dem Markt. Und Mieter könnten vermutlich sogar erheblich sparen, weil es regionale Anbieter gibt, die dieselben Leistungen für weniger Geld anbieten. Um sich zu informieren, können Verbraucher sich die Tests mit Preislisten der günstigsten Messdienstleister herunterladen. Außerdem lohnt es sich oft, bei regionalen Anbietern nach Angeboten zu fragen. Es gibt aber auch praktische Gründe, warum die Marktbeherrschung der großen 5 weiter fortbesteht. Oft wissen Mieter gar nicht, dass sie vom Hauseigentümer und Vermieter die Beauftragung von günstigeren Anbietern verlangen können. Teilweise sind die Vermieter auch durch langfristige Verträge an die bisherigen Ablesefirmen gebunden. Und nicht zuletzt sprechen technische Gründe oft für die Beibehaltung des bisherigen Messdienstleisters.
Rechte der Mieter – aber keine Anreize für Vermieter und Hausverwalter
Wenn es zum Beispiel günstigere regionale Anbieter unter den Messdienstleistern gibt, haben die Mieter das Recht, sich gegen die Beauftragung von teureren Ablesefirmen zu wehren und können von der Hausverwaltung und dem Vermieter den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter verlangen. Allerdings sind die Vermieter daran meist nicht interessiert. Das hat vor allem damit zu tun, dass diese die Ablesekosten vollständig auf die Mieter umlegen könne im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Daher haben die Vermieter keinen Vorteil darin, einen günstigeren Anbieter zu suchen.
Viele zahlen zu hohe Kosten
Die Ablesekosten betragen bei ca. 25 % der Haushalte mehr als 15 Prozent. Dieser Wert ist eindeutig zu hoch. Das haben verschiedene Untersuchungen eindeutig belegt. Da die Energiekosten generell seit Jahren nur noch steigen, ist es für Mieter durchaus eine relevante Position, die sie auf jeden Fall monieren müssten. Das würde sich auch signifikant auf die Kosten in den Abrechnungen auswirken. Generell wird davon ausgegangen, dass die Kosten der Ablesung immer dann zu hoch sind, wenn sie 15 Prozent von der Heizkostenabrechnung betragen. Es gilt im Mietrecht das Wirtschaftlichkeitsgebot, das die Hausbesitzer und Vermieter dazu verpflichtet, den Mietern keine unwirtschaftlich hohen Kosten auf die Mieter umzulegen.
Gründe für die durchgehend zu hohen Ablesekosten
Die spezielle Konstellation bei den Messdiensten im Verhältnis zu Vermietern, Hausverwaltungen und Mietern ist eine wesentliche Ursache für die zu hohen Kosten. Die Messdienstleister sind Geschäftspartner der Hausverwaltungen und Vermieter. Die Kosten vor diese Dienstleistung wird dagegen von den Mietern bezahlt. Somit ist es natürlich, dass die Hausverwaltungen gar kein Interesse an niedrigen Ableseabrechnungen haben, weil es sich für sie nicht auszahlen würde. Die Mieter sind die, die zahlen müssen.
Zusätzlich ist natürlich das quasi Oligopol der Messdienste dafür verantwortlich, dass der Markt zu hohen Kosten unter den großen Anbietern aufgeteilt ist. Es gibt aber weitere entscheidende Gründe für die hohen Kosten. Zwar gibt es über 200 Anbieter für die Heizungsablesung auf dem Markt. Allerdings haben viele Vermieter und Hausverwaltungen langfristige Verträge mit den großen Anbietern. Diese Verträge sind auch so, dass die meisten Vermieter gar kein Interesse haben, ohne eigenen finanziellen Vorteil diese Verträge neu zu regeln oder den Anbieter zu wechseln.
Daher sind die Anbieter Techem und Ista mit 50-60 Prozent klar marktbeherrschende Unternehmen. Wenn man die weiteren drei Anbieter Brunata München, Minol sowie Kalorimeta dazu rechnet, kommt man auf einen marktbeherrschenden Anteil der großen 5 von 70 bis 80 Prozent, was einem echten Oligopol entspricht. Ein weiterer Grund ist die Technik. Es gibt unterschiedliche Messtechnik, die größtenteils nicht untereinander kompatibel ist. Wenn jetzt ein Wechsel zu einem günstigeren regionalen Anbieter erfolgt, befürchten viele Kunden und Mieter, dass sie hohe Kosten für neue technische Messgeräte ausgeben müssen. Das würde die Einsparung durch einen neuen Anbieter dann vermutlich oft zunichtemachen.
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Kostenlose Angebote erhaltenEin weiterer Grund ist, dass es sehr große Immobilienverwalter gibt, die sogar eigene Messdienstleister für ihren Wohnungsbestand vorhalten. Somit ist es quasi ausgeschlossen, dass externe Anbieter mit evtl. günstigeren Preisen beauftragt werden.
Gesetzgeber führt Fernablesung ein
Der Gesetzgeber will im Zuge der Energiewende und des Energiesparens auf Fernablesung umstellen. Dafür werden nur noch derartig funktionierende technische Messgeräte bei Neubauten zugelassen. Für den Altbestand gibt es Übergangsfristen. Die Mieter sollen künftig monatlich eine Information zu den Heizkosten und somit einen besseren Überblick erhalten. Allerdings ist noch nicht klar, ob dieses geänderte Verfahren wirklich eine Kostenreduktion bringt. Das bleibt abzuwarten und wird auch vom Gesetzgeber untersucht.
Inwieweit die marktbeherrschende Stellung der großen Anbieter wie Techem und Ista auch unter den neuen Bedingungen bei der Fernablesung fortbesteht, wird abzuwarten sein. Die beiden Marktführer werden sich sicher auch vertraglich weiter ihre Kunden bei den neuen Verfahren sichern.
Was kann man als Mieter machen?
Auch wenn es schwierig ist, die komplexen Angebote anderer und evtl. günstigerer regionaler Anbieter zu vergleichen, lohnt es sich oft doch. Und Mieter können die Vermieter und Hausverwaltungen explizit auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des BGB hinweisen. Sehr hilfreich ist oft die Mitgliedschaft im Mieterverein, die dann auch Rechtsschutz bei der Wahrnehmung der Rechte auf eine günstige Heizungsablesung umfasst. Und zudem sind die Fachleute im Mieterverein Profis auf dem Gebiet und können hier auch die Angebote und Kosten besser einschätzen.
Notfalls muss man als Mieter auf dem Rechtsweg einen günstigen Anbieter durchsetzen können. Die langfristige vertragliche Bindung der Hausverwaltungen und Vermieter wird sicher kein schlüssiges Argument für zu hohe Ablesekosten vor Gericht sein. Hier können aber wirklich nur Fachleute helfen. Kein Mieter kann diese Verfahren privat erfolgreich führen.
Auf jeden Fall sollte man als Mieter versuchen, die komplexen Heizkostenabrechnungen zu verstehen und die Kosten zu analysieren. Dann kann man auch alternative Angebote von regionalen Anbietern einholen, um sich über die günstigeren Kosten zu informieren. Auch Kosten für zusätzliche Hardware und den Austausch bestehender Systeme können so beurteilt werden.
Quelle: bigstockphoto.com / Kzenon