
Damit es im Winter in der Wohnung nicht kalt bleibt, muss durch eine regelmäßige Wartung sichergestellt werden, dass die Heizung technisch voll funktionsfähig ist. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass eine fachgerechte Wartung in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist. Meist wird eine jährliche Inspektion der Heizungsanlage fällig. Wenn bei der Inspektion Mängel an der Heizungsanlage festgestellt werden, sind weitere Wartungsarbeiten erforderlich.
Wartungsverträge und Berechnungsmodelle für die Heizungswartung
In der Regel bieten die Heizungshersteller eigene Wartungsverträge an. Allerdings können solche auch mit Installationsbetrieben abgeschlossen werden. Wer eine längerfristige, dauerhafte Regelung für die Wartung seiner Heizung wählt, der spart schon einmal Kosten. Dem Vertragspartner sind die Eigenheiten der jeweiligen Heizung bereits bekannt, so dass die Wartung schnell und kostengünstig abgewickelt werden kann. In dem Wartungsvertrag sollten folgende Details auf jeden Fall geklärt und geregelt werden:
- Mitsprache- und Entscheidungsrecht betreffend Beschaffung von Ersatzteilen
- Einschränkung auf die Verwendung von original Ersatzteilen
- Inhalt, Dauer und Umfang der einzelnen Wartungstermine
- Inklusion eines ausgewiesenen Wochenend- und Feiertags-Notdienstes
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Heizungswartung
Für die Wartung von Teilen der Gebäude- und Haustechnik, wozu auch Heizungsanlagen zählen, ist immer der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig. Einzelne Verantwortlichkeiten können vertraglich delegiert werden. So kann die Verantwortlichkeit für die Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Anlagenteilen, die in den gemieteten Räumen verortet sind, mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden. Fixe Wartungskosten, die sich aus einem dauerhaften, festgeschriebenen Wartungsvertrag ergeben, können als Nebenkosten umgelegt werden.
Welche Arbeiten fallen bei der Wartung an?
Bei den routinemäßigen Wartungsterminen hängt der Umfang der Tätigkeiten immer vom Wartungsvertrag ab. Die möglichen Leistungen, die im Vertrag geregelt werden können, sind:
- Reinigung des Brennraums inklusive Brenner und Abgasrohre
- Verbrennungsregelung
- Heizkörperentlüftung
- Reinigung und Überprüfung von Zündeinrichtungen, Wärmetauscher, Sicherheitseinrichtungen und Regeleinrichtungen
- Abgasmessung
- Anlagendrucküberprüfung
- Kontrolle der Schutzanode und des Warmwasserspeichers
- Heizungswasser nachfüllen
- Kontrolle des Sicherheitsventils und des Ausdehnungsgefäßes
- Überprüfung der Abgasklappen, des Schlammabschneiders, des Magnetitfilters und der Mischer
- Kontrolle auf äußerliche Schäden an den Gas- und Ölleitungen
- Prophylaktischer Austausch von Verschleißteilen
- Ausfertigung einer Wartungsdokumentation
Wie häufig sollte eine Wartung der Heizungsanlage erfolgen?
Typischerweise muss einmal pro Jahr eine Wartung durchgeführt werden, sofern die Leistung der Heizkessel nicht mehr als 50 kW beträgt. Bei Heizkesseln mit mehr als 50 kW sollte zweimal im Jahr eine Wartung stattfinden. Um technisch auf dem aktuellsten Stand zu sein, sollte dieser Prüfrhythmus ausreichen.
Welche Kosten ergeben sich beim Abschluss des Wartungsvertrags für die Heizungsanlage?
Grundsätzlich ist der vereinbarte Leistungsumfang ausschlaggebend. Idealerweise hält sich der Wartungsvertrag an die Herstellerempfehlungen für die jeweilige Heizungsanlage, was allerdings nicht immer der Fall sein muss. Manche Anbieter machen nämlich Abstriche, so dass die Kosten geringer ausfallen. Dadurch kann es zu extremen Preisschwankungen kommen. Ölheizungen fallen mit zirka 200 Euro etwas kostspieliger aus als Gasheizungen, bei denen man 150 – 200 Euro rechnen muss. Notwendige Reparaturen und Ersatzteile erhöhen natürlich die zu zahlenden Kosten.
Wartungskosten – am besten fix vereinbaren
Der Wartungsvertrag sollte so gestaltet werden, dass alle Wartungskosten vorab möglichst exakt definiert werden. So ersparen sich Auftraggeber Ärger mit dem Heizungsbauer. Die Abrechnung erfolgt dann transparenter. Insbesondere Fahrtkosten sollten im Vertrag explizit geregelt werden, da sich gerade daran oft die Gemüter scheiden.
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