Schornstein Vorschriften 2022 Altbau

Schornstein

Holz gilt als nachwachsender Rohstoff, wenn es um thermische Energie geht. Allerdings hat Holz den Nachteil, dass es die Luft mit Feinstaub belasten kann. Zusätzlich können bedenkliche Schadstoffe bei der Verbrennung entstehen, die nicht nur die Luft belasten, sondern die direkte Nachbarschaft. Damit sowohl die Schadstoffbelastung in der Luft reduziert wird, als auch die Nachbarn vor störendem Rauch geschützt werden, gibt es neue Regelungen, was die Lage und Höhe von Schornsteinen anbelangt.

Neue Bauvorschriften

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neue Richtlinien bei der Errichtung von Schornsteinen. Die Inhalte besagten unter anderem, dass ein neu errichteter Schornstein die Öffnung am höchsten Punkt des Dachfirstes haben muss. Die Regelung gilt für Neubauten, denn bisher war es noch möglich, dass ein Schornstein auch an anderen Punkten mindestens 40 Zentimeter das Dach überragen konnte.

Beim Neubau ist dieser Faktor mit einzuplanen, denn dadurch kann es passieren, dass Heizräume an anderen Punkten im Haus installiert werden müssen. Wer aktuell in der Bauplanung ist, der muss dies bereits berücksichtigen, denn es gibt keine Ausnahmen mehr für Neubauten. Es ist kostengünstiger, die Pläne nochmals zu ändern, als nachträglich einen regelkonformen Schornstein aufzubauen.

Reduzierung der Feinstaubbelastung

Grundsätzlich gilt für den Neubau, je größer die Heizleistung bzw. die Anlagengröße ist, desto höher muss der Schornstein sein. Im Zuge der Ausweitung des Klimaschutzes wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz eine der ersten Verordnungen beschlossen, um Feinstaub und Schadstoffe durch Heizungen mit Holz zu reduzieren.

Dabei ist es nicht das Ziel, es den Eigenheimbesitzern möglichst schwer zu machen, günstig zu heizen, sondern die Heizungen noch effizienter zu bauen. Dadurch lassen sich auch die Kosten für das Heizen reduzieren.

Durch die höheren Schornsteine ist es möglich, die Abgase in ungestörtere Luftströmungen zu transportieren. Das bedeutet, dass in einer größeren Höhe die Luft konstanter fließt. Allerdings sollte bei der Erhöhung des Schornsteins darauf geachtet werden, dass sich die Emissionswerte nicht verschlechtern. Durch den verbesserten Kamineffekt werden die Brenngase schneller abgezogen, allerdings kann es sich dabei auch um nicht vollständig verbrannte Emissionen handeln.

Keine Probleme mit den Nachbarn

Viele kennen das Problem, der Nachbar hat gerade die Heizung angeworfen und der Rauch steigt nicht in die Höhe, sondern verschiedene Luftströmungen drücken ihn buchstäblich zu Boden. In extremen Fällen können die Abgase sogar wieder über die Fenster in Nachbarhäuser eindringen. Mit den erhöhten Schornsteinen ist dieses Risiko geringer.

Die Abgase werden in stabilere Luftschichten gebracht, wodurch auch die Emissionen in der direkten Umgebung verringert werden können.

Statik beachten

Durch den Umstand, dass die Schornsteine am höchsten Punkt des Firstes verlaufen müssen, ergeben sich bei manchen Objekten in Planung statische Fragen. In manchen Fällen kann es passieren, dass ein normaler Schornstein mit einem freistehenden Schornstein aufgrund der großen Höhe gleichgesetzt wird.

Dadurch greifen automatisch bestimmte Normen, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Derzeit hinkt die Verordnung diesbezüglich noch hinterher, da sich noch einige alte Normen dort finden. Zwar sind diese Normen theoretisch gültig, in der Praxis sollte ein Bau den passenden statischen Richtlinien entsprechen, damit der Schornstein nicht zur Gefahr wird.

Ausnahmen für Altbauten

Viele, die einen Schornstein möglicherweise auf einem Altbau haben, machen sich Sorgen, ob auch sie diese Regelung trifft. Diese Sorge ist bisher ungerechtfertigt, da die neuen Vorschriften für Schornsteine nur für Neubauten gelten. Selbst wer eine bestehende Ölheizung auf Pellets umrüstet, braucht sich in diesem Fall noch nicht an die neuen Vorschriften halten.

Alle Objekte, die noch vor dem Stichtag weitgehend fertiggestellt wurden, sind von der aktuellen Regelung ausgenommen. Lediglich Objekte, die sich noch im Planungsstadium befinden, müssen möglicherweise an die neue Verordnung angepasst werden. Dies kann durchaus mit einem größeren Aufwand verbunden sein, etwa indem der Heizraum an einen anderen Punkt im Haus verlegt werden muss.

Vorsicht bei umfangreichen Sanierungen

Obwohl der Altbau von der bisherigen Regelung ausgeschlossen ist, kann es in Einzelfällen vorkommen, dass sie doch greift. Dies ist meist dann der Fall, wenn sehr umfangreiche Sanierungen an einem Altbau vorgenommen und Objekte möglicherweise vollständig entkernt wurden.

Wird ein innenliegender Schornstein versetzt bzw. das Heizsystem verlegt, kann es sein, dass in diesem Fall die neue Verordnung berücksichtigt werden muss. Dies kann auch mit einer möglichen Baugenehmigung einhergehen. Vorab sollten sich die Eigentümer von Objekten mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen. Ein möglicher Ansprechpartner ist oft auch der zuständige Schornsteinfeger.

Credits: PublicDomainPictures / pixabay.com

Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.