Im Zuge der deutschen Klimaziele wurde im August 2022 erneut eine Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durchgeführt. Jetzt können Sie höhere attraktive Zuschüsse zur Erneuerung oder zum kompletten Austausch Ihrer Heizung erhalten. Damit soll die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ausgeweitet werden. Bei einem Umstieg auf Wärmepumpen sind sogar bis zu vierzig Prozent Förderung möglich.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Im Fokus der BEG steht, dass man sich von Gasheizungen abwendet. Die Förderung für Gas-Hybrid-Heizungen fällt demnach weg. Für den Austausch alter Gasheizungen können Sie einen Wechselbonus von bis zu zehn Prozent erhalten. Einzige Bedingung ist, dass die Gasheizung bei Antragstellung wenigstens zwanzig Jahre alt ist. Bei Gasetagenheizungen allerdings spielt das Alter in Bezug auf den Bonus keine Rolle. Tauscht man seine Ölheizung aus, gibt es zu den regulären Fördergeldern nochmals zehn Prozent Wechselbonus obendrauf.
Der stärkste Fördermagnet ist nach wie vor die Wärmepumpe. Sie ist für Hausbesitzer immer noch die beste Alternative, die attraktive Fördergelder mit sich bringt. Den momentanen Fördersatz für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt aktuell 25 Prozent. Tauscht man diese gegen eine veraltete Öl- oder Gasheizung aus, fallen nochmals 10 Prozent an. Wenn die neue Wärmepumpe zur Energiegewinnung Erde oder Wasser nutzt, gibt es den sogenannten „Wärmepumpen-Bonus“ dazu.
Die Anschaffung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wird zwar nicht mit diesem Bonus gefördert, ist aber durch die kostengünstigere Anschaffung eine attraktive Alternative. Beim Einbau sind die notwendigen Bauarbeiten weniger aufwändig.
Wie geht man am besten vor?
Der erste Weg sollte zu einem Energieberater führen. Er kennt sich auf dem Markt aus und kann beurteilen, welches Heizsystem für Sie infrage kommt. Die Verbraucherzentrale ist hierfür die richtige Adresse.
Zuschüsse für eine neue Heizung, beziehungsweise eine Modernisierung zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa). Der Förderantrag sollte aber vor Vertragsabschluss eingereicht werden.
Wenn man ein Haus komplett über einen Kredit energetisch aufbereiten will, oder eine bestehende Heizung komplett austauschen möchte, ist die KfW-Bank der richtige Ansprechpartner.
Welche Heizungen werden gefördert?
Fördermittel gibt es für den Umbau oder Austausch auf Brennstoffzellen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Pelletkessel, wasserführende Pelletöfen, Hackschnitzelkessel, EE-Hybridanlagen und Scheitholzvergaserkessel.
Der Neueinbau oder die Umbaumaßnahmen müssen zwingend von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sie erhalten keine Fördergelder, wenn Sie die Maßnahmen selbst durchführen.
Der Staat fördert ebenso die Erweiterung von Gebäude- oder Wärmenetzen, deren Errichtung und deren Anschluss.
Die Höhe der Fördergelder hängt davon ab, für welche Anlage man sich entscheidet, oder welcher Einbau möglich ist. Die verfügbaren Zuschüsse sind von 10 bis 40 Prozent möglich. Zusätzlich können steuerliche Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent beantragt werden.
Wenn man die bestehende Heizung optimiert, gibt es Fördermittel in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Diese kann man für den hydraulischen Abgleich, einen qualifizierten Heizungscheck, wenn man die Leitungsrohre dämmt, oder eine Heizungspumpe austauscht, erhalten.
Fördergelder für Alt- und Neubauten
Errichtet man ein neues Effizienzhaus 40 und weist ein Nachhaltigkeitszertifikat nach, kann man die Förderung seiner Heizung nutzen. Nur in dieser Form ist mit einer finanziellen Unterstützung vom Staat zu rechnen. Diese Förderung ist in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschüssen von 5 Prozent vorgesehen. Damit können anfallende Investitionskosten für die neue Heizungsanlage ausgeglichen werden.
Bei der Erneuerung beziehungsweise beim kompletten Austausch der Heizung in einem Altbau gibt es einiges zu beachten. Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2002 existiert eine Austauschpflicht für Heizkessel, die vor dem 1.Oktober 1978 in Betrieb genommen wurden.
Hausbesitzer, die über eine Sanierung ihrer Heizungsanlage nachdenken, haben Zeit bis 2026 die freie Wahl, sich zwischen den angebotenen Heiztechniken und Brennstoffen zu entscheiden. Ab 2026 sind dann nur noch Öl als Hybridsystem unter Einbindung erneuerbarer Energien möglich. Festgehalten wurde das 2019 im Klimapaket, das die Bundesregierung verabschiedet hat.
Bei Bestandsgebäuden ist eine Ausnahmeregelung möglich, wenn ein Gasanschluss nicht eingerichtet werden kann. Vor dem Kauf sollten Sie daher unbedingt mit einem Energieberater sprechen, der Ihnen die für Ihr Haus mögliche Heizungsanlage empfiehlt. Mit dem örtlichen Schornsteinfegermeister besprechen Sie die Brandschutzverordnung. Er sagt Ihnen, welche baulichen Maßnahmen in Ihrem Keller notwendig werden. Bei baulichen Arbeiten ist besonders auf die Sicherheit bei der Tankaufstellung zu achten. Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe dagegen sind die Bohrungen für die Erdsonde wichtig.
Fazit
Es wurden viele erste Entwürfe zur Förderung von Heizungsanlagen, seitdem sie in Kraft traten, nachjustiert. Zuschüsse und Förderungen werden aufgeteilt und können nur individuell in Höhe und Dauer ermittelt werden. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass Sie sich im Vorfeld informieren. Meist ist eine nachträgliche Beantragung von Fördergelder schwierig oder gar nicht mehr möglich. Bevor Sie einen Vertrag zur Ausführung unterschreiben, sollten alle Parameter bezüglich der Förderung abgesichert sein.
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