Potentialausgleich Gasleitung (Gasheizung)

Gasleitung

Ein Potentialausgleich ist notwendig, wenn es zu elektronischen Spannungen und damit zu Unterschieden im elektrischen Potential kommen kann. Die unterschiedlichen Potentiale müssen sich ausgleichen können, ohne das Schaden an elektrischen Geräten entstehen. Eine solche Möglichkeit zum Potentialausgleich wird im Volksmund als Erdung bezeichnet. Die Erdung ist nicht nur bei elektrischen Geräten notwendig, sondern wird auch beim Hausbau benötigt. Der Potentialausgleich soll ausschließen, dass sich elektrisch unterschiedliche Potential über leitfähige Teile entladen und Schaden anrichten. Es kann sich bei den Leitfähigen Teilen auch um Wasserleitungen oder Gasleitungen handeln. Der Schutz vor elektrischen Schlägen oder andere schlimmere Auswirkungen ist auch bei Häusern und Leitungen wichtig.

Hauptpotentialausgleich zur Sicherheitserhöhung

Wenn Gebäude gebaut und elektrische Installationen getätigt werden, dann wird auch ein Hauptpotentialausgleich installiert. Der sogenannte HPA soll die Sicherheit von elektrischen Installationen erhöhen und ist zur bestimmungsgemäßen Errichtung von Gebäuden notwendig. Die Installation des HPA ist nach DIN-Vorschriften reguliert. Insbesondere müssen DIN VDE 0100 Teile 540 und 410 eingehalten werden. Zum Hauptpotentialausgleich gehört auch, dass normenkonforme Bauteile genutzt werden. Ein wichtiges Element, das Sicherheitsrelevanz besitzt ist beispielsweise die HPA-Schiene. Der HPA ist wesentlich und muss gewissenhaft installiert und gründlich dokumentiert werden.

Muss ein Potentialausgleich erfolgen?

Ein Potentialausgleich ist nach DIN VDE 0100-540 in der DIN VDE 0100-410 vorgeschrieben. Alle Gebäudesysteme aus Metall müssen über die Haupterdungsschiene miteinander verbunden sein. Zu den Systemen gehören auch Potentialausgleichs-, Schutz- und Funktionsleiter. Auch die Erdungsleiter einer elektrischen Anlage müssen mit der Haupterdungsschiene verbunden sein. Genaue Vorschriften sind der DIN VDE 0100-540 und der DIN VDE 0100-410 zu entnehmen.

Potentialausgleich Gasleitungen

Gasheizungen und Gasleitungen benötigen einen Potentialausgleich. Nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 ist es vorgeschrieben, für einen örtlichen Potentialausgleich von Räumen und Bereichen mit besonderer Gefährdung zu sorgen. Zu solchen Räumlichkeiten gehören laut VDE-Vorgaben beispielsweise Badezimmer mit Badewanne oder Dusche (Teil 701). Rohrleitungen, die leitfähig sind, müssen über die Haupterdungsschiene in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. Der Schutzpotentialausgleich wird auch als Hauptpotentialausgleich bezeichnet. Auch Gasleitungen gehören zu den Elementen, die in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden müssen. Die exakte Planung eines solchen Potentialausgleichs muss von Experten bzw. Fachkräften erfolgen. Wenn ein Gebäude gebaut wird oder Arbeiten an den Gasleitungen verrichtet werden müssen, dann muss genau bekannt sein, wie der Schutzpotentialausgleich erfolgt oder wie dieser verläuft. Leitungen sollten an der Stelle, an der Sie in das Gebäude eintreten (Gebäude-Eintrittsstelle) mit der Haupterdungsschiene sowie miteinander verbunden werden.

Gashausanschlussleitung und Isolierstück

Die Gashausanschlussleitung muss ein Isolierstück besitzen, nach DVGW G459-1:1998-07. Der Schutzpotentialausgleichsleiter darf zudem nur hinter dem Isolierstück, also in Fließrichtung installiert bzw. angeschlossen werden. Wasserzähler- und Gaszähler und andere isolierende Zwischenstücke müssen nicht überbrückt werden. Eine Überbrückung des Isolierstücks kann aber aus Blitzschutz-Gründen erforderlich sein. Die Überbrückung erfolgt mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen, die auch als ÜSE oder SPDs bezeichnet werden. Eine solche Installationsvariante erfordert die Zustimmung von Wasser- oder Gaswerken. Die Schellen, die bei der Installation verwendet werden, müssen unbedingt für den jeweiligen Zweck gedacht sein. Des Weiteren müssen Materialien genutzt werden, die keiner elektrolytischen Korrosion unterliegen. Es werden häufig sogenannte Bandrohrschellen genutzt.

Mindestquerschnitt nach DIN VDE 0100-540 Abschnitt 544.1.1

Der Querschnitt des Schutzpotentialausgleichsleiters muss nach DIN VDE 0100-540 festgelegt werden. Insbesondere ist in Abschnitt 544.1.1 ein sogenannter einheitlicher Mindestquerschnitt vorgeschrieben. Dieser Querschnitt ist nicht mehr vom Hauptschutzleiterquerschnitt abhängig und auf 6 mm² CU festgelegt. Welche korrosionsfreien Materialien und Schellen genutzt werden können, wie der Querschnitt genau auszusehen hat und viele andere wesentliche Faktoren müssen vor der Installation optimal geplant werden. Es ist ratsam, dies von Fachkräften und Experten planen zu lassen. Die Installation sollte ebenfalls von Fachkräften erfolgen.

Wo wird eine Gasleitung geerdet?

Ein Potentialausgleich ist auch bei Gasleitungen und Gasheizungen erforderlich. In der Regel wird ein Haupthahn-Isolierstück genutzt. Dieses Haupthahn-Isolierstück muss fachgerecht installiert werden. Nach DIN VDE 0100-410 ist ein Mindestquerschnitt von 6 mm² vorgesehen. Nach der Hauseinführung und von der Straße kommend wird der Potentialausgleich (PA) beispielsweise realisiert.

Wieso ist der Potentialausgleich notwendig?

Potentialunterschiede dürfen nicht verschleppt werden, weshalb eine Erdung an einer Stelle vorgesehen ist. Wenn ein leitfähiges Rohr in das Haus (Gebäude) führt, dann sollte eine isolierte Rohrverbindung installiert werden. Eine einzige Stelle für den Potentialausgleich (die Erdung) zu nutzen ist wichtig, um aus dem Erdreich keine Potentialdifferenzen zu verschleppen. Es ist ratsam, die Potentialdifferenzen vor dem Bau den Hauses in die Pläne einzubeziehen und beim Bau eines Gebäudes exakt nach Vorschriften vorzugehen. Ohne einen vorgeschriebenen und sinnvollen Potentialausgleich kann es zu Potentialdifferenzen und Schäden an Leitungen kommen. Insbesondere Strom und Wasser müssen voneinander getrennt werden und es ist eine Erdung von elektrischen Leitungen notwendig. Die Erdung ist beispielsweise nach DIN-Vorschriften reguliert und diese sollten genau eingehalten werden. Weiterführende Informationen sind in den jeweiligen DIN-Vorschriften aufgeführt und Fachfirmen können diese Informationen ebenfalls bereitstellen.

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Andreas Treufelsberger
Andreas Treufelsberger ist 41 Jahre jung ;-) und überzeugter Handwerker. Vor 17 Jahren hat er seinen Traum erfüllt und einen Meisterbrief zum Heizungsbauer und Energieberater erhalten. Seitdem ist er bemüht sein Wissen im Job als auch im Internet weiterzugeben. Heizsysteme sowie auch moderner Umweltschutz beim Hausbau faszinieren ihn schon immer. In seiner Freizeit befasst er sich mit Sport, gesundem Lebensstil und schreibt Artikel auf Onlineportalen wie heizungshelden.com und der taz.