Eine geeignete Trittschalldämmung verschafft Ihnen mehr Ruhe in Ihrem Zuhause oder in Bürogebäuden. Spielende Kinder, Maschinen, die in Betrieb sind und Absätze von Schuhen verursachen lästige Schallübertragungen und Vibrationen, die unter Umständen in der ganzen Wohnung zu hören sind.
Um dies bestmöglich zu vermeiden, eignet sich eine Trittschalldämmung, die unter Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl gelegt werden kann.
Was genau ist eine Trittschalldämmung?
Wie der Name vermuten lässt, ist die Aufgabe einer Trittschalldämmung, Geräusche und Vibrationen weitestgehend zu reduzieren – im besten Fall sogar vollständig zu vermeiden.
Eine Trittschalldämmung ist ein relativ dünnes Material wie etwa ein spezieller Schaumstoff oder Kork, der die Geräusche, die etwa beim Gehen entstehen, aufnimmt und bis auf ein Minimum reduziert.
Auch Waschmaschinen, die in Betrieb sind, erzeugen Vibrationen, die über den Boden derart übertragen werden, dass die Geräusche in der Wohnung und eventuell sogar im Nachbargebäude zu hören sind. Somit ist es die Aufgabe einer Trittschalldämmung, die Geräusche bestmöglich aufzunehmen und deren Übertragung zu vermeiden.
Ist eine Trittschalldämmung grundsätzlich Pflicht?
Prinzipiell erst einmal nicht, sofern es sich nicht um einen Neubau handelt. Wenn Sie einen Altbau besitzen, sind Sie aktuell (01/2023) nicht dazu verpflichtet, eine Trittschalldämmung zu verlegen. Allerdings ist es ratsam, eine zu verlegen, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen neuen Fußboden zu verlegen.
Bei Neubauten sieht dies wiederum anders aus. In diesem Fall ist ein Schallschutz zu verlegen. Die Mindestanforderungen werden auch gesetzlich geregelt und unterliegen der Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“.
Welche Mindestanforderungen werden an eine Trittschalldämmung gestellt?
Die letztmals im Jahre 2018 geänderten Mindestanforderung nach DIN 4109 gelten sowohl für Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie gemischt genutzte Häuser und Bürogebäude.
So ist aktuell (01/2023) als Lärmgrenze beispielsweise in Doppel und Reihenhäuser eine Obergrenze von <= 46 dB für Treppenläufe und Podeste einzuhalten und geht bis <= 53 dB in Mehrfamilienhäuser, Bürogebäuden und Gebäude, die gemischt genutzt werden.
Allerdings werden die Lärmgrenzwerte noch in weitere Bereiche eingeteilt. So müssen auch bestimmte Werte bei Wohnungstrenndecken (<= 50 dB), Trenndecken zwischen fremden Arbeitsräumen (<= 53 dB), Treppen und Decken innerhalb von Wohnungen (<= 50 dB) und Balkone (<= 58 dB) eingehalten werden.
Fußbodenheizung und Trittschalldämmung – ist dies möglich?
Wohnungen und Büroflächen, die mit einer Fußbodenheizung ausgestattet sind, können ebenfalls mit einer Schalldämmung ausgestattet werden. Jedoch sollten Sie in diesem Fall bedenken, dass Fußbodenheizungen mit einer speziellen Schalldämmung verlegt werden müssen, da die Relevanz des Wärmedurchlasswiderstandes eine gravierende Rolle spielt.
Dieser darf nicht über 0,15 m²K/W liegen. Zugrunde gelegt wird der Widerstand des vollständigen Bodenaufbaus und bedarf einer genauen Berechnung dahingehend, welcher Schallschutz in welcher Konstellation geeignet ist.
Die meisten Schallschutzarten wie Leichtschaum, Schwerschaum, Kork oder Holzfaser sind normalerweise sowohl für Parkett als auch für Laminat geeignet. Kommt Vinyl oder Sonstiges in Betracht, eignet sich unter Umständen nur Leicht- und Schwerschaum.
Welche Trittschalldämmungen-Ausführungen sind erhältlich?
Für jeden Boden gibt es entsprechend eine geeignete Trittschalldämmung. Überwiegend werden natürliche Werkstoffe wie Kork, Biopolymere oder Holzfaser als Trittschalldämmung eingesetzt. Ob dies grundsätzlich immer möglich ist, hängt jedoch auch vom Belag ab, der gewünscht ist.
Im Allgemeinen werden Ausführungen angeboten, die aus Schaumstoff, Holzfaser, Hanffilz, Kork oder Glaswolle bestehen. In der Dämmwirkung unterscheiden sich die Materialien nur geringfügig – welches Material zum Einsatz kommt, ist vielmehr davon abhängig, welchen Untergrund und Belag gedämmt werden soll.
Wie sind die DIN-Vorgaben in Neubauten?
Werden Neubauten errichtet, bedürfen diese einem bauaufsichtlichen Nachweis der Mindestanforderungen nach DIN 4109 zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Sollten Sie also einen Neubau planen, so müssen Sie mindestens mit den DIN 4109 Anforderungen planen, die jedoch nicht den bestmöglichen Schallschutz bieten, der theoretisch möglich wäre.
Die Mindestanforderungen nach DIN 4109 dienen ausschließlich dem Gesundheitsschutz der Bewohner, bieten jedoch nicht den besten Komfort, der erzielt werden kann. Sollte das Budget eine maximale oder höhere Qualität in Bezug auf Schallschutz zulassen, so sollte dies entsprechend über den Mindestanforderungen eingeplant werden.
Des Weiteren ist anzumerken, dass die Mindestanforderungen nicht mehr zeitgemäß sind und selbst Gerichte bereits Urteile ausgesprochen haben, die darauf verweisen, dass die Mindestanforderungen des Schallschutzes in Neubauten unzureichend sind.
Ratsam wäre es somit, einen zeitgemäßen besseren Schallschutz einplanen als der, der lediglich als Minimum gilt und keinen sonderlichen Komfort bietet. Wird dieser von vornherein gleich eingeplant und vertraglich festgehalten, dass diese auch erfüllt werden, sollten Sie damit besser bedient sein.
Was kostet ein Trittschallschutz?
Abhängig von der Qualität und Stärke des Materials, welches Sie wünschen oder entsprechend dem Bodenbelag verwendet werden muss, können Sie mit Kosten zwischen 2 EUR bis 30 EUR pro Quadratmeter rechnen. Das Material als solches spielt hingegen keine wesentliche Rolle beim Preis.
Die günstigste Version ist die Verlegung einer Trittschalldämmung unter dem Bodenbelag. An dieser Stelle können Sie mit Kosten zwischen 2 EUR bis 15 EUR rechnen. Wird eine Fläche von beispielsweise 100 Quadratmeter eingeplant, so entstehen Kosten von 200 EUR bis zu 1500 EUR.
Teurer wird es, wenn der Trittschallschutz unter den Estrich verlegt wird. Bei dieser Variante muss jedoch gleich dazu gesagt werden, dass es sich um eine weitaus effektivere Lösung handelt. Bei der „schwimmenden Verlegung“ wird nicht nur eine zwei bis drei Zentimeter dicke Dämmschicht ausgelegt – auch die Ränder werden mit Randdämmstreifen versehen.
Dadurch wird erreicht, dass der Körperschall von schwimmendem Estrich entkoppelt wird und ein optimaler Schutz vor Lärm entsteht.
Eine Besonderheit stellt eine im Estrich befindliche Bodenheizung dar – in diesem speziellen Fall eignet sich nicht jedes zur Verfügung stehende Material zur Schalldämmung. In diesem Fall werden dünne PE-Schäume verwendet, die über einen geringen Wärmedurchlasswiderstand verfügen, der unterhalb der 0,15 m²K/W liegt.
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