Defekte Heizungsanlagen, Kamine und Öfen führen immer wieder zu Bränden. Schwere Verletzungen oder gar Todesfälle können die Folge sein. Ein Grund für die Verringerung der Unglücksfälle ist, dass in Deutschland alle Hauseigentümer zur jährlichen Feuerstättenschau mit Überprüfung der gesamten Heizungs- und Lüftungsanlagen im Gebäude gesetzlich verpflichtet sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau stellt eine umfassende Überprüfung sämtlicher Heizungs- und Lüftungsanlagen im Haus dar. Heizkessel und alle Teile der Heizungsanlage müssen regelmäßig auf ihre Brand- und Betriebssicherheit geprüft werden.
Wer darf die Feuerstättenschau durchführen?
Bei der Feuerstättenschau handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die ausschließlich vom öffentlich bestellten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden darf. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, die Feuerstättenschau zu ermöglichen. Hauseigentümer erhalten im Regelfall vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger einen Termin. Wer sich weigert, dem Bezirksschornsteinfeger Zutritt zum Haus für eine Feuerstättenschau zu gestatten, muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen.
Woraus resultiert die Pflicht zur Feuerstättenschau?
Die Pflicht zur Feuerstättenschau resultiert aus dem Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk, dem so genannten Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG). In § 14 ist geregelt, dass der verantwortliche Bezirksschornsteinfeger zweimal während des Zeitraumes seiner Bestellung eine Feuerstättenschau in sämtliche Anlagen innerhalb seines Bezirkes prüfen muss.
Wie oft muss eine Feuerstättenschau durchgeführt werden?
Innerhalb von sieben Jahren ist eine mindestens zweimalige Feuerstättenschau gesetzlich vorgeschrieben. Laut SchfHwG dürfen seit der letzten Feuerstättenschau nicht weniger als drei und nicht mehr als fünf Jahre vergangen sein.
Wenn der Bezirksschornsteinfeger Mängel an der Brand- oder Betriebssicherheit feststellt, ist er dazu verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Möglich ist auch, die Anlage zum Schutz der Bewohner, vorläufig stillzulegen. Der Bezirksschornsteinfeger hat die Pflicht, die zuständige Behörde über die Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten.
Er muss dem Hauseigentümer alle festgestellten Mängel schriftlich oder elektronisch mitteilen. Hierzu erstellt er einen Feuerstättenbescheid.
Was enthält der Feuerstättenbescheid?
Der Feuerstättenbescheid ist ein rechtsverbindliches Dokument. Er enthält eine Aufstellung aller gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, wie Messungen, Prüfungen und Reinigungsarbeiten, die an den Anlagen im Gebäude durchzuführen sind. Der Bescheid bezieht sich auf alle Heizungsanlagen, Kachelöfen, Kamine inklusive der Schornsteine.
Der Feuerstättenbescheid enthält folgende Angaben:
- nummerierte, im Haus befindlichen Feuerstätten und Abgasanlagen
- Prüfungs- und Messtermine zu den jeweiligen Anlagen
- Darstellung der erforderlichen Mess-, Prüf- und Reinigungsarbeiten im Detail mit der zugehörigen Rechtsgrundlage
- Auflistung aller bei der Feuerstättenschau festgestellten Mängel mit Fristsetzung zur Beseitigung dieser
Wie viel Aufwand verursacht die Feuerstättenschau?
Der zeitliche Umfang der Feuerstättenschau richtet sich danach, wie viel Feuerungsanlagen sich in einem Gebäude befinden. Der Schornsteinfeger muss bei der Feuerstättenschau nur die Prüfungen durchführen, die nicht bereits auf Grund der in der Vorschriften in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) erfolgt sind.
In den meisten Fällen handelt es sich um eine einfache Sichtprüfung. Falls der Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau bemerkt, dass eine nach KÜO vorgeschriebene Prüfung noch nicht durchgeführt wurde, kann er diese selbst durchführen.
Meist ergibt sich folgender Ablauf für die Feuerstättenschau:
- Prüfung aller Öfen und Kamine auf sichtbare Mängel
Ziel ist die Prüfung der Standsicherheit und der Einhaltung erforderlicher Abstände zu brennbaren Materialien. - Sichtprüfung aller Abgasrohre und Verbindungsstücke
Der Zustand der Rohre und Verbindungsstücke wird von innen und außen bewertet. - Prüfung der Sauerstoffzufuhr
Geprüft wird die für die Verbrennung notwendige Versorgung mit Sauerstoff. Erfolgt die Sauerstoffversorgung durch die Raumluft, muss der Schornsteinfeger darauf achten, dass der Raum über eine kontinuierliche Belüftung verfügt bzw. Rohre die Luftzufuhr ermöglichen. - Prüfung der Brennstofflager
Vor allem, wenn Holz oder Holzpellets als Brennstoff genutzt werden, achtet der Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau auf die sichere Lagerung und die Einhaltung der zulässigen Feuchtigkeitswerte. - Kontrolle der Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Der Bezirksschornsteinfeger ist verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften und die Erfüllung aller Auflagen der EnEV in Wohngebäuden zu prüfen. Dazu gehört, dass er die Stilllegung nicht mehr zugelassener Heizkessel veranlasst. Ebenso in der EnEV ist die Dämmung von Heizungsrohren vorgeschrieben. Der Schornsteinfeger wird diese sowie die energieeffiziente Regeltechnik und die Umwälzpumpe in seine Bewertung einbeziehen. - Kontrolle des Kehrbuches
Es erfolgt eine Prüfung der im Kehrbuch enthaltenen Daten. Gegebenenfalls nimmt der Schornsteinfeger eine Aktualisierung vor.
Kosten
DIE KOSTEN FÜR DIE FEUERSTÄTTENSCHAU SIND IN DEN BUNDESLÄNDERN UNTERSCHIEDLICH GEREGELT.
Die Berechnungsgrundlage bildet ein so genannter Arbeitswert, der 1,05 Euro beträgt. Je nach Anzahl der Feuerungsanlagen werden Arbeitswerte berechnet. Für die Prüfung von bis zu drei Feuerungsanlagen werden zum Beispiel 10 Arbeitswerte fällig. Jede weitere Anlage wird mit zwei Arbeitswerten berechnet.
Es wurde allerdings eine Obergrenze festgelegt. Pro Feuerstättenbescheid können im Höchstfall 30 Arbeitswerte berechnet werden. Das bedeutet, dass ein Bescheid etwa zwischen 10 und 30 Euro kosten kann.
Zusätzlich werden Kosten für die Feuerstättenschau entsprechend der Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung berechnet. Die Kosten hängen von der Art und dem Umfang der Feuerungsanlagen ab. Die Kosten für die Feuerstättenschau müssen zunächst vom Eigentümer beglichen werden. Dieser kann den Betrag auf die Mietnebenkosten umlegen.
Die Änderungen im neuen Schornsteinfeger-Handwerkergesetz im Überblick (SchfHwG)
- Das Gesetz enthält die Verpflichtung des verantwortlichen Bezirksschornsteinfegers, zu jedem Objekt, für das eine Feuerstättenschau durchgeführt wird, auch einen Feuerstättenbescheid zu erstellen.
- Der Feuerstättenbescheid muss den Eigentümer darüber informieren, welche Prüfungs-, Mess- und Reinigungsarbeiten in welcher Frist durchzuführen sind. Die Verantwortung trägt der Eigentümer.
- Geänderte Festlegung der Häufigkeit der Feuerstättenschau: frühestens drei Jahre und spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau.
Fragen und Antworten
Wer Fehler im Feuerstättenbescheid bemerkt, sollte fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Es empfiehlt sich, mit dem bevollmächtigten Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen, so lassen sich Unklarheiten oftmals schnell klären.
Ja, alle Feuerungsanlagen, die an einen Schornstein angeschlossen sind, müssen bei der Feuerstättenschau geprüft werden. Das gilt auch, wenn sie dauerhaft unbenutzt bzw. abgemeldet sind.
Die Prüfung der Gasheizung muss bei Kesseln, die älter als 12 Jahre sind, alle zwei Jahre, bei jüngeren Kesseln alle drei Jahre durch einen Schornsteinfeger erfolgen. Dabei werden die Abgastemperatur, die Temperatur der Verbrennungsluft sowie die Konzentration von Sauerstoff und Kohlendioxid in den Abgasen gemessen.
Die Feuerstättenschau findet alle drei bis fünf Jahre statt und bezieht sich auf alle Feuerstätten und Leitungen im Haus. Der Schornsteinfeger prüft bei der Feuerstättenschau unter anderem, ob die Prüfung der Gastherme erfolgt ist.